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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : dt. Recht kann so seltsam sein TEIL 2



imported_sdait
29.05.2008, 22:40
Wo wir gerade so fein dabei sind. Noch ein Unding aus deutschem Recht.

Ein entfernter Bekannter von mir (hüstel :-)) hat vor einer ganzen Weile beim gemüdliche (schnellen) Autofahren einen plötzlichen Lichtblitz erlebt. Mit anderen Worten: er war etwas zu schnell. Er hat es bemerkt und er wußte dass er zu schnell war. Dementsprechend hat er einen Zahlungsbescheid erwartet, den er auch bereit war zu bezahlen. Es passierte aber lange nichts, so dass er schon dachte dass man ihn einfach vergessen habe. Aber die Stadtkassen vergessen einem bei sowas wohl nicht :-)

Er bekam einen Brief in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er der Zahlungsausforderung in höhe von vom xx nicht nachgekommen sein und er nun 38 Euro zu zahlen habe. Er hatte aber garkeinen Brief bekommen. Das behaupten sicherlich viele, aber in diesem Fall glauben wir es einfach mal.

Dementsprechend schrieb er einen Einspruch und teilte mit dass er
a) seine Schuld einsieht und auch bereit ist (und war) diese mit 15 Euro zu bezahlen.
und
b) er aber nie eine Benachrichtung bekommen habe.

Nun erhielt er darauf wieder einen Brief mit einer Belehrung dass er den Betrag von 38 auf jeden Fall zu bezahlen habe. Ob er eine Benachrichtung bekommen habe oder nicht sei egal. Es sei der Stadt nicht zu zumuten dieses nachzuweisen von daher sagt die deutsche Rechtsprechung dass er zur Zahlung des erhöhten Bussgeldes verpflichtet ist, ob er benachrichtigt wurde oder nicht ist egal. Und das wurde auch gleich mit einem Richterspruch untermalt.

Bedeutet also dass die Bußgeldstelle sich den ersten Brief schenken könnte und gleich einen Betrag erhebt der (wie in diesem Fall) mehr als doppelt so hoch ist. Und Du kannst nicht mal was dagegen machen. Selbst wenn Du nachweisen könntest (was Du nicht kannst) dass Du den Brief nicht bekommen hast.

Sicher behaupten viele sie haben nichts bekommen. Wahrscheinlich zuviele. Aber es mag auch Leute geben die recht haben. Ist aber egal... die müssen trotzdem zahlen. Und die Stadtkasse freut sich.

Ist das fair ?

Micha
29.05.2008, 22:49
Nein, das ist nicht fair. Dies entspricht auch nicht dem BGB, wonach auch die Stadt XY eigentlich nachweisen muss, ob der Brief abgeschickt wurde. Daher ist ja jeder, der einen Nachweise benötigt gezwungen per Einschreiben mit Rückschein seinen Brief zu versenden. Ausser es gibt wirklich ein Gesetz, wonach der Stadt (oder dem Staat) ein Sonderrecht gewährt wird, was natürlich wieder einmal typisch für dieses Land ist.

Oder warum dürfen die Politiker ihre Diätenerhöhung selbst bestimmen. :ohmann:

Conehead
29.05.2008, 23:48
Das ist ja eine Umkehrung der Beweislast - interessant, aber skandalös. Gibt's hier keinen Rechtsverdreher der dazu nochmal was sagen könnte; denn so wirklich kann ich das nicht glauben.

toddiebandit
29.05.2008, 23:53
Hi,

@Stefan
wenn da doch ein Richterspruch bei war dann gib Ihn hier mal an. Dank WWW kann man oft solche Richtersprüche wiederfinden. Dann gibts vielleicht eine genauere Erklärung.

Gruß
Torsten

imported_sdait
29.05.2008, 23:59
Es wird in dem Brief in Auszügen der Kommentar "Göhler" zum § 56 Ordnungswiedrigkeitsgesetzt zitiert und versucht damit zu unterstreichen dass dieses rechtens ist.

Hilft das ?

sakaguchinet
30.05.2008, 06:39
Hallo,

bisher habe ich alle meine "tollen" Nachrichten per Einschreiben erhalten, sodass dieser Fall zumindest in meinem Fall abgehakt werden kann.

manny
30.05.2008, 09:18
Hy,

mir hat das Arbeitsamt auch mal 3 Monate Sperrfrist
gegeben, weil ich einem Vorsprechtermin nicht
nachgekommen wäre. Den Brief dafür erhielt ich nicht.
Mir wurde daraufhin mitgeteilt, daß "abgeschickt" gleich
"angekommen" bedeutet, und ich den Nachweis bringen
müßte, daß ich den Brief nicht erhalten habe.
Ich ging zum Anwalt und mein Arbeitslosengeld kam.

Etwa wöchentlich habe ich Post in meinem Briefkasten,
wo weder die Adresse noch der Name stimmt.
Was kann man denn von der geistigen Kapazität von
Briefzustellern erwarten, die selbst gegen ihre
Mindestlöhne demonstrien? :ablach:

Mein Rat: geht zum Anwalt

manny

Marcus May
30.05.2008, 09:45
Wäre er nicht zu schnell gefahren, wäre all das nicht passiert :-) :dafuer: :dafuer: :dafuer:

Spaß bei Seite: Es ist in diesem Fall tatsächlich so, soweit ich informiert bin. In dem Urteil verweist der Richter auch darauf, dass der Betroffene, wenn er geblitzt worden ist- und keine Post zeitnah erhält, durchaus beim zuständigen Ordnungsamt telefonisch vorsprechen kann. Da lässt sich dann einiges klären. Ist er tatsächlich geblitzt worden usw.......wann wurde die Anhörung versand usw. Als kleinen Hinweis an dieser Stelle, nach 3 Monaten verjähren Owis, sodass man die Sache dann getrost ad Akta legen kann.

Die Arbeit und der Umgang mit Betroffenen in diesen Fällen ist nicht immer einfach. Ihr glaubt gar nicht welchen Erfindungsgeist manch einer bei seinen Ausreden da an den Tag legt. Das ist ein Grund warum wir bei der Autobahnpolizei versuchen die Leute an Ort und Stelle mit dem Vorwurf zu konfrontieren.

Ach ja: Die Post schafft es hin und wieder doch Briefe weg zu schaffen.......... :arsch: In den meisten Fällen ist der Empfänger der :arsch:

Aber: Wenn der Absender den Versand nicht nachweisen kann, gilt der Brief laut "Postzustellungsgesetz" als nicht versendet. Behörden stellen in der Regel zu und schicken die Briefe selten per Einschreiben. Die Zustellung wird auch nur in den Briefkasten geschmissen aber der Postbote beurkundet diesen Einwurf - ergo gilt der Brief als zugestellt und sodann erhalten- mit voller Rechtskraft.

Diese Thematik ist nicht ganz einfach. Ich würde in jedem Fall die Kosten der Owi bezahlen und auf die Mahngebühr verzichten. Die Gemeinde wird nie und nimmer dagegen vorgehen- aus genannten Gründen. :dafuer: :dafuer: :dafuer:


LG

Marcus

Joerg
30.05.2008, 09:51
So wie im beschriebenen Fall ist das doch heute bei jeder normalen Knolle.
Ich habe kürzlich mal eine bekommen, da ich keine Parkscheibe verwendet habe. Am Scheibenwischer hatte ich nur ein Kärtchen welches mich darauf aufmerksam machte, daß ich bald Post bekäme.

Die Post die dann kam war gleich eine Mahnung über 18,50 da ich den (nie erhaltenen) ersten Brief ja nicht durch eine Zahlung beantwortet hatte.
Ich habe den Betrag dann beglichen. Ich hätte zwar den RA meines Verkehrs-Rechtsschutzes bemühen können. Aber der Zeitaufwand und die Rennerei hätte mich mehr als diese 18,50€ gekostet.
Um ehrlich zu sein....ich gehe davon aus, daß dies inzwischen gängige (und sehr erfolgreiche) Praxis bei den Städten und Kommunen ist, weil die genau wissen, daß die meisten Leute eben so reagieren wie ich.
Bei einem höheren Betrag hätte ich dann allerdings doch den Rechtsschutz bemüht. Kann ja nicht angehen sowas... :haarerauf:

30.05.2008, 10:23
Habe auch 285 Euro für ein angeblich überfahrenes Rotlicht bekommen... Das war morgens um halb Drei..

Ampel war zu ausgeschaltet... also weder grün noch rot bzw. orange geblinkt...

Auf dem Bescheid hiess es die Ample sei seit 38 sec. Rot gewesen...

Habe es dann abgeklärt... Keine Chance.. kannst einfach nur zahlen... :oops:

Conehead
30.05.2008, 14:21
Habe auch 285 Euro für ein angeblich überfahrenes Rotlicht bekommen... Das war morgens um halb Drei..

Ampel war zu ausgeschaltet... also weder grün noch rot bzw. orange geblinkt...

Auf dem Bescheid hiess es die Ample sei seit 38 sec. Rot gewesen...

Habe es dann abgeklärt... Keine Chance.. kannst einfach nur zahlen... :oops:

Wenn du sagst, die Ampel war ausgeschaltet, dann kann man das bestimmt belegen, da die Ampelanlagen elektronisch gesteuert werden, gibt es bestimmt auch ein Protokoll was ausgelesen werden kann. In so einem Fall würde ich einen Anwalt bemühen.

Khamo
30.05.2008, 15:23
Sicher behaupten viele sie haben nichts bekommen. Wahrscheinlich zuviele.


Richtig, dann kann ja jeder kommen vom Hartz4-Empfänger bis hin zum Top-Manager.



Aber es mag auch Leute geben die recht haben.


Aber versuch die mal wirklich rauszufiltern aus der Vielzahl vom Zahlungspflichtigen?!

Schaut man ins Gesetz kann man diesem dann entnehmen das ein Bescheid (Verwaltungsakt) nach 3 Tagen als zugestellt gilt. Somit kann man sagen: Kommt der Brief nicht zurück, ist er zugestellt.

Warst du denn man, ach sorry i ch meinte natürlich deinen Bekannten ;-) War er denn mal vor Ort im Amt? Die Leutchen sind alle recht umgänglich... Das kann ich jedoch nur von den Kollegen aus der Essener Finanzbuchhaltung sagen :dafuer:

30.05.2008, 15:35
Tja so schlimm kann das deutsche rechtssystem sein

mein ein andres thema, was sagt ihr dazu?:
ein freund griff ausversehen auf den bildschirm eines laptops wordurch der bildschirm oder lcd oder wie mans auch immer nennt beschädigt wurde . muss nun nicht die schule nachweisen (dort fand es statt) ob es mutwillige zerstörung war oder ein versehen. die schule beruf sich auf eine aussage eines rechtsanwaltes, der sagte dass es der schule ihr recht seie, die reperaturkosten einzufordern ,die aufkamen. ein anderer anwalt sagte nun, dass dies nicht gerechtfertigt seie das geld einzufordern, da die schule ersteinmal nachweisen muss, dass dies wirklich mutwillige zerstörung war. jedoch könnte sie das wie ich finde nicht, da 2 zeugen dabei waren (schüler), die standhaft sagen dass dies ein versehen war. der schüler teilte dem lehrer aber nciht mit dass der bilschirm zerstört wurde.

naja was sagt ihr? wer ist im recht? die schule die geld will oder die familie die nicht zahlen möchte?

30.05.2008, 17:29
Genau das ist mir auch passiert!!!
Der Anwalt den ich aufgesucht hatte um dagegen vorzugehen hat mir dann auch zur Zahlung geraden!!! :evil:

Als Autofahrer ist man halt immer der :arsch:

Marcus May
30.05.2008, 17:57
Die Mutwilligjeit bzw. Vorsatz spielt dabei keine Rolle, er hats eben kapputt gemacht!

Wenn er es mutwillig getan hätte, wäre es zudem eine Straftat und nennt sich Sachbeschädigung gem. § 303 StGB.

Wenn es fahrlässig geschah wovon ich ausgehe, nennt man sowas eine unerlaubte Handlung gem. § 823 BGB und für solche Fälle hat jeder normale Mensch eine Haftpflichtversicherung!!! :dafuer: :dafuer: :dafuer: :dafuer:

Der Schaden wurde durch deinen Freund wie auch immer verursacht- ergo muss er dafür gerade stehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Gruß

Marcus

Andreas L.
30.05.2008, 19:25
Zum Thema deutsches Recht gibt es gerade in einem anderen Forum einen interessanten Fall

Das OLG in Braunschweig muss derzeit einen etwas außergewöhnlichen Fall bearbeiten. Eine Angeklagte tankte an einer Selbstbedienungstankstelle ihren Wagen voll und dennoch wurde nichts von ihrer Bankkarte abgebucht.
Grund dafür war ein Bug an der Zapfsäule. War der Betrag zwischen 70 und 80 Euro, erkannte das System dies nicht als Tankvorgang und berechnete auch nichts. Diesen Bug nutzte die Dame 33 Mal aus und betankte somit ihren Wagen kostenlos.
Derzeit rätseln die Juristen, wie man die Angeklagte dingfest machen könnte, da hier keine eindeutige Straftat vorliegt. Ein Berliner Rechtsanwalt meint dazu: "Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das passt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es passt".


Die Aussage des Berliner Anwaltes läßt doch eigentlich erahnen, wie es um das Rechtssystem in D bestellt ist

30.05.2008, 20:27
Die Mutwilligjeit bzw. Vorsatz spielt dabei keine Rolle, er hats eben kapputt gemacht!

Wenn er es mutwillig getan hätte, wäre es zudem eine Straftat und nennt sich Sachbeschädigung gem. § 303 StGB.

Wenn es fahrlässig geschah wovon ich ausgehe, nennt man sowas eine unerlaubte Handlung gem. § 823 BGB und für solche Fälle hat jeder normale Mensch eine Haftpflichtversicherung!!! :dafuer: :dafuer: :dafuer: :dafuer:

Der Schaden wurde durch deinen Freund wie auch immer verursacht- ergo muss er dafür gerade stehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Gruß

Marcus

dann möchte ich dir den ausgang erzählen:
es wurde der versicherung gemeldet, doch da die schule sagte dass es mutwillig war griff die versicherung nicht von ihm selbst und von der schule (in der schulzeit ist man ja versichert) beide nicht.

Doc Holiday
30.05.2008, 22:21
hy!

wie heissts so schön:

RECHT HABEN und RECHT KRIEGEN sind zwei verschiedene paar schuhe.

cu mario

Conehead
30.05.2008, 22:52
Kevin][quote="Gulf Racing Team":1pnw2k0t]Die Mutwilligjeit bzw. Vorsatz spielt dabei keine Rolle, er hats eben kapputt gemacht!

Wenn er es mutwillig getan hätte, wäre es zudem eine Straftat und nennt sich Sachbeschädigung gem. § 303 StGB.

Wenn es fahrlässig geschah wovon ich ausgehe, nennt man sowas eine unerlaubte Handlung gem. § 823 BGB und für solche Fälle hat jeder normale Mensch eine Haftpflichtversicherung!!! :dafuer: :dafuer: :dafuer: :dafuer:

Der Schaden wurde durch deinen Freund wie auch immer verursacht- ergo muss er dafür gerade stehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Gruß

Marcus

dann möchte ich dir den ausgang erzählen:
es wurde der versicherung gemeldet, doch da die schule sagte dass es mutwillig war griff die versicherung nicht von ihm selbst und von der schule (in der schulzeit ist man ja versichert) beide nicht.[/quote:1pnw2k0t]

Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht nicht, da muss man in die eigene Tasche greifen - das ist normaal.

30.05.2008, 23:18
aber muss das "opfer" nicht nachweisen dass der täter schuldig ist und nicht der täter das er unschuldig ist?

imported_sdait
30.05.2008, 23:35
Kommen wir vom eigentliche Thema ab ?

Khamo
30.05.2008, 23:55
Ja!

31.05.2008, 08:30
sry Stefan