Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

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    • Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Im neuen Reglement des Tamiya Eurocup habe ich folgenden Absatz gesehen:
      Der Import von TAMIYA-Produkten in die EU ist strafbar, wird rechtlich verfolgt und führt zum sofortigen Ausschluss aus den hauseigenen Rennserien.


      In welchem Strafgesetzbuch findet sich ein Paragraf, der dazu passt? Strafbar mache ich mich, wenn ich durch Schummeleien keinen Zoll oder keine / zu wenig Mehrwertsteuer zahle, aber Tamiya Autos und Teile kann ich bestellen wo ich will und nach Deutschland importieren.
      Wohl gemerkt: Ich plädiere immer dafür, meinen Krempel hier beim örtlichen Händler zu kaufen, das habe ich schon oft genug geschrieben und auch begründet.
      Was mich ärgert, ist die Tatsache, dass es eine Firma wie Tamiya für nötig hält solche unhaltbaren Drohungen in das Reglement ihrer Rennserie zu schreiben. Fahrer mit selbstimportierten Teilen von den Rennen auszuschließen ist schon wenig kundenfreundlich, aber die Fahrer mit schlichten Falschinformationen zu verschrecken, das ist heftig.
      Oder sehe ich da was falsch?
      Erwin
      Ich suche Rechtschreibfehler! Berufskrankheit. http://www.jprs.de
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Natürlich geht es darum , die deutschen Importeure / Händler zu schützen und das ist durchaus ok. Aber nicht mit diesen Mitteln! Da muss man sich was Besseres einfallen lassen als mit solche sinnlosen Drohungen.
      Haben wir hier keine Juristen im Forum, die was dazu sagen können?
      Erwin
      Ich suche Rechtschreibfehler! Berufskrankheit. http://www.jprs.de
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Doch haben wir.

      Es ist nicht strafbar Ware aus irgendeinem Land zu importieren, sofern die Ware verzollt und versteuert ist und keine Markenrechtsverletzung (Plagiate) vorliegt.

      Ganz im Gegenteil. Der Verbraucher hat sogar das RECHT die Ware überall zu kaufen.

      Tamiya kann NICHTS dagegen machen - zumindest nicht auf dem Rechtsweg.

      Aus ihrer eigenen Rennserie könne Sie einen natürlich jederzeit ausschließen.
      Viele Grüße aus Andernach

      Michael





      Einer muss ja die Anderen vor sich herjagen...
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Hallo,
      Ich denke Tamiya geht es dabei eher um den gewerblichen Handel eines Modellbauers der importierte Sachen auf einem Rennen oder sonst in Verkehr bringt.
      Wenn sich ein Privatmann etwas im Ausland bestellt und dies Ordnungsgemäß verzollt gibt es nichts dagegen einzuwenden.
      Strafbar würde sich in so einem Falle eher der Händler aus Land XX machen, das ist aber davon abhängig welche Regelung in dem jeweiligen Land getroffen wurde.

      Warum das so ist, kann man sich ganz einfach denken. Gebietsschutz. Es gibt einen Weg wie die Tamiya Baukästen nach Deutschland kommen. Tamiya Japan, Tamiya Europe und dann Tamiya Deutschland.
      Tamiya Deutschland macht die Werbung, hält Ersatzteile vor und veranstaltet eine Rennserie. Das alles kostet Geld was im Idealfall durch Verkäufe wieder hereinkommen soll. Deswegen haben Sie interesse daran entsprechend die Baukästen selbst zu verkaufen.
      Ganz nebenbei bleiben damit Sondermodelle die es bei uns nicht gibt auch im Eurocup fern.

      Etwas Off Toppic aber es gibt viele Verschiedene Vertriebssysteme. Nehmen wir z.B Hilti die ein totalitäres Vertriebssystem haben.
      Das was Tamiya da versucht ist juristisch wahrscheinlich in Ordnung, wohl aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
      (Ich bin Handelsrichter am Amtsgericht München in einer Kammer für Wettbewerbsrecht, daher erlebe ich solche Diskussionen öfter)

      Aber ich denke für den normal Fahrer der keine Großhandelsambitionen pflegt, für den hat das so gut wie keine Bedeutung.
      Mfg
      Alex Stocker
      Blue ist better!
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Vermutkich muss man das "strafbar" so auslegen, dass sich so jemand strafbar im Sinne des Reglements und im Rahmen der Rennserie macht.
      Wenn ein Hersteller sagt, er will in seiner Rennserie nur Produkte sehen, die den Geschäftsweg gegangen sind, den er sich vorstellt, ist das durchaus möglich und nachvollziehbar. Und wer bei der Rennserie mitmachen will, muss dem halt zustimmen.

      Aber er kann außerhalb dieser Serie kein eigenes Strafrecht neben dem normalen Rechtssystem aufbauen.

      Für den Hausgebrauch kann also jeder Privatmann einkaufen, wo und was er will.
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Warum macht sich ein Händler Strafbar wenn er einen Baukasten (als Beispiel) selbst einführt? Das es vielleicht moralisch verwerflich ist lassen wir mal dahin gestellt, aber wenn man eine Ware in einen anderen Land erwirbt und für die Einfuhr einer Ware in das Land kein Embargo oder so besteht, warum soll er es dann nicht einführen dürfen? Ebenso sehe ich auch keinen Grund solche Ware nicht anzubieten, sofern die Ware für den deutschen Markt verkehrsfähig ist. (also gem. Recht so ausgestattet ist und die Eigenschaften hat die es am Deutschen Markt haben muss).

      Ich kann wohl verstehen dass Unternehmen die eine Marke in einem Land vertreten gerne alleine verkaufen würden (und ich halte den Wunsch auch für absolut legitim) aber ist es dann gleich strafbar ? Also ich meine jetzt strafbar vor dem deutschen Recht und nicht vor einem Rennserienreglement.
      (In meinem Beispiel ist nur der Händler gemeint. Privatmann war ja schon geklärt)
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Hallo,
      Es gibt z.B. ein totalitäres Vertriebssystem, Gebietsschutz, usw,
      Wenn man bei Amazon z.B. einige Artikel ansieht, steht darunter das dieser Artikel nur in folgende Länder ausgeliefert wird.
      Der Grund dieses Hinweises ist der selbe worüber wir hier diskutieren.
      Mfg
      Alex Stocker
      Blue ist better!
    • Re: Import von Tamiya Autos / Teilen strafbar?

      Bei privaten Importen fällt unter 22€ kein einziger Euro an Gebühren an.
      Bei Geschenksendungen (Kein Internethandel oder z.B. eBay-Verkauf!) liegt die Grenze bei ca. 45€.
      Von 22 bis 150€ fallen als Gebühren nur die Mehrwertsteuer an, also sind 19% MwSt. (oder 7% bei z.B. Büchern) an den Zoll zu bezahlen.
      Über 150€ fällt zusätzlich noch die Zollgebühr an. Wieviel das ist (wenn ich das richtig weiß ca. 1,5-3%) hängt im speziellen von der Ware ab.
      Dazu kommen evtl. noch Gebühren für die Abwicklung. Wenn das Paket wirklich beim Zoll landet und man sich selbst drum kümmert, sind die oben genannten Sätze alles was zu bezahlen ist. Wenn allerdings ein Dienstleister sich bei dem Zoll darum kümmert, kommen noch Kosten dazu. Beispielsweise gehen alle Pakete, die via Express Mail Service (EMS) aus Asien hier nach Deutschland gehen zu dem Dienstleister "Gesellschaft deutscher Schnellkuriere" (GdSK). Der kümmert sich um die Abwicklung beim Zoll und schickt das Paket dann an die Zieladresse weiter, nimmt aber pauschal 25,59€ für die Abwicklung - selbst dann, wenn der Warenwert unter 22€ liegt und damit gar keine Zollgebühren selbst anfallen. Da schlag ich mich auch gerade mit rum mit der GdSK. Schließlich hab ich die nicht beauftragt und hatte gar nicht die Chance, mein Paket selbst zu holen, da die es ja quasi schon "abgeholt" haben. Aber das ist ein anderes Thema.

      Verboten ist es ansonsten, Produktfälschungen einzuführen oder Produkte mit Markenkennzeichen, die nicht lizensiert sind (was meistens dann gleichbedeutend mit einer Produktfälschung ist).
      Auch ist es verboten, Azneimittel und Medizin einzuführen, wenn keine Apothekenbestellbescheinigung und ein Rezept vorliegt.
      Fisch, Fleisch und ähnliche tierische und pflanzliche Inhalte darf man auch nicht einführen - es sei denn, es findet eine Veterinär- bzw. Pflanzenschutzbeschau statt.

      Das ist alles, was mir dazu einfällt - wenn man also oben genannte Gebühren bezahlt hat und kein Stückchen Fleisch mit im Paket liegt, ist die Einfuhr rechtlich vollkommen legal, erlaubt und ja auch so gewollt. Das ist Marktwirtschaft und Globalisierung...

      Damit kann Tamiya rechtlich rein GAR nichts. Und der Ausschluss ist wohl auch ganz schön hart für sowas. Wie auch immer sie das prüfen wollen. Aber da es nun mal deren eigener Wettbewerb ist, können sie zulassen und ausschließen, wen sie wollen.