Achtung bei EBAY Auktionen!

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • a) wie naiv kann man sein und Geld 2-mal schicken, nachdem man bei einer 0190-Nummer gelandet ist?
    b) eine Rücküberweisung kostet gar nichts; er muss lediglich zur Bank gehen und deine 30€ dir überweisen
    c) eine Anzeige kostet gar nichts; jeder kann eine Anzeige stellen, solange sie gerechtfertig ist... das Einzigste, was du tun musst, ist zu einer Polizeistelle zu gehen und Anzeige erstatten... den Namen hast du ja.

    Kannst ihm ja vorher nochmal sagen, was auf Betrug steht. Sein Hobby kann er dann auf dem Gefängnishof ausüben. :mrgreen:
    Once you go belt, you never go back
  • Hallo Spiter,
    1. ebay benachrichtigen
    2. Bewertung abgeben, andere müssen gewarnt werden
    3. Anzeige erstatten
    4. www. russeninkasso.de ;)

    Solchen Betrügern muß das Handwerk gelegt werden!
    Bitte leite o.g. Schritte ein, ansonsten wird der Penner sein mieses Spiel immer wieder versuchen. Deine Anzeige wird ganz sicher erfolgreich sein, da du ja Beweise genung hast. Vielleicht hilft schon der Kontakt zur Staatsanwaltschaft, um den Kerl zur Besinnung zu bringen.

    Ansonsten hast du natürlich auch grob fahrläsig gehandelt. Nach der Nummer mit der 0190-'er hättest du gewarnt sein müsen. Deine Bank kann dir natürlich auch sagen, wo das Geld geblieben ist. Eine 2. Überweisung? No way!

    Viel Glück fürs nächste mal.
    Greetz 8)
    speed seperates the men from the boys
    -----------------------------------------------
    mein Rennstall:
    TRF 414 M
    HPI Pro III
    HPI RS4 Mini
    HPI RS4 MT 2
    GM MRX4
    TB01, TA03-RS, .......
  • seltsamer bursche..

    ..aber bisher waren anscheind alle 170 ebayer mit ihm zufrieden.. vielleicht hatter auch an seinem bewertungsprofil rumgedeichselt.. wer weiss...

    aber sollte aufgrund der beweislage kein problem sein, die sache zu klären..

    viel glück dafür!
  • Servus !

    @Gui: "Anzeige kannst machen, nützt aber so oder so nichts..."

    Wie kommst Du denn zu so einer Aussage ???

    Wenn eine Anzeige wegen Betrug gemacht wird, und das ist in diesem Falle so, dann wird diese auch verfolgt.
    Wenn natürlich der Beschuldigte kein Geld hat, dann bekommt der Geschädigte sicherlich sein Geld nicht sofort ( im Falle einer Verurteilung hat er dann für 30 Jahre einen Titel und die Möglichkeit der Pfängung, auch Taschenpfändung ), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand wegen lächerlicher 30 Euro auf sowas einläßt.
    Unabhängig vom Betrag sollte solchen Leuten das Handwerk gelegt werden.
    Und wenn da mal 2 oder 3 Anzeigen wegen Betrug zusammen kommen, dann wird auch jeder Richter dementsprechend sein Urteil sprechen.

    Also auf, Anzeige machen !

    Und wenn Du das nicht machst bzw. machen willst, dann brauchst auch nicht zu jammern dass Dein Geld weg ist und Dich jemand "über den Tisch gezogen hat" !
  • Wer sowas schreibt, wie in der eMail, der is ja womöglich noch nicht mal volljährig und dann darf er auch keine Geschäfte abwickeln, geschweige denn, sich bei ebay überhaupt anmelden.
    Warum hast du das alles so willig gemacht (von wegen scglecht Bewertung oh ha, in sonem Fall (vorausgesetzt du kümmerst dich etwas drum) kann ebay die Bewertung doch auch wieder löschen, wenn der andere dann gesperrt wird
  • Auf den Kontoauszügen steht doch immer drauf, ob das Geld überwiesen wurde.
    Den Auszug mit der entsprechenden Überweisung heb ich immer auf... Wenn dann doch mal was "verschwindet" latsch ich halt zur Bank und die erledigen dann den Rest.

    Aber ich hätte nie nie nie das Geld 2 mal überwiesen... Und das eine Rücküberweisung zu teuer wär, is auch Schmarrn.

    Ich rat dir folgendes:
    Mach dem Kerl erstmal n bisschen Angst alà "ich renn zum Anwalt" und zeig ihm, dass dus auch wirklich ernst meinst.
    [Das hilft wirklich.... hab da selbst schon persönliche Erfahrung]
    Wenn dann immer noch nichts kommt, auf jeden Fall anzeigen. Du hast dabei gar nichts zu verlieren, und kosten dürften auch keine auf dich zukommen, da du den Prozess ja dann gewinnen müsstest

    ..oder lieg ich da falsch?!

    :roll:
  • Hi
    Stellt euch mal vor der typ macht das bei 100 leuten so.
    Das sind dann schlappe 3000 €.
    Das zum Thema " Sind doch NUR 30 € "
    Ich würde eine anzeige machen.
    Du hast beweise (E-mail,Kontoauszug) das das geld überwiessen ist.
    Sei nicht Blöd ( Nicht böse gemeint ).
    Aber solchen W..... sollten bestraft werden.
    Und scheiss auf die Negative Bewertung von ihm.
    Ich hab auch 2 für die ich nichts kann.
    Also wie gesagt tu was.

    Gruss Frank
  • Servus !

    Quatsch ! Eine Überweisung kann man NICHT rückgängig machen lassen !
    Und das ist auch gut so...
    Stell Dir mal vor Du verkaufst was und wenn der Käufer die Ware erhalten hat, bucht er wieder den Betrag zurück...
    Lediglich bei Einzugsermächtigungen bzw. Lastschriften ist es möglich, innerhalb von 6 Wochen den Betrag auf sein Konto zurück buchen zu lassen...

    Gruß Klaus
  • AdventureQ schrieb:

    Servus !

    Quatsch ! Eine Überweisung kann man NICHT rückgängig machen lassen !
    Und das ist auch gut so...
    Stell Dir mal vor Du verkaufst was und wenn der Käufer die Ware erhalten hat, bucht er wieder den Betrag zurück...
    Lediglich bei Einzugsermächtigungen bzw. Lastschriften ist es möglich, innerhalb von 6 Wochen den Betrag auf sein Konto zurück buchen zu lassen...

    Gruß Klaus
    doch, das geht, da bin ich 100% ig sicher, allerdings kann dann der Verkäufer von der Bank die Adressdaten des Käufers erfragen und bekommt diese auch. Aber die Adresse wurde ja eh schon von Ebay übermittelt. Apropo Einzugsermächtigung bzz. Lastschrift, da könnte man ja auch beliebig in Geschäften einkaufen und dann das Geld zurückholen, also machts keinen Unterschied.


  • Servus !
    Doch, das geht, da bin ich 100% ig sicher, allerdings kann dann der Verkäufer von der Bank die Adressdaten des Käufers erfragen und bekommt diese auch.


    Also ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion über Abbuchungen, Überweisungen und Lastschriften entfachen, aber
    ES GEHT DEFFINITIV NICHT !!!
    Mach Dich da morgen mal bei Deiner Bank schlau und berichte dann hier reuhemütig :D :D :D !
    Und die Bank DARF KEINE ADRESSE weitergeben !!!
    Und wenn Du im Laden was einkaufst und dort mit der Scheckkarte bezahlst, dann mußt Du im Regelfall auch mit Deiner PIN-Nummer bestätigen.
    Das ist etwas ganz anderes wie eine Einzugsermächtigung wie sie z. B. an Vermieter oder Telefongesellschaften erteilt wird...
  • Servus Raffi !

    Du schreibst hier wirklich totalen Quatsch !
    Entschuldige bitte, wenn ich so direkt zu Dir bin.
    Wenn Du nen falschen Namen eingetragen hast oder nen Zahlendreher, dann brauchst Du nichts zurückfordern.
    In dem Moment, wo Du eine Überweisung tätigst in der ein Zahlendreher (bei der Kontonummer oder Bankleitzahl, NICHT bei der Summe !!! ) ist, wird Dir der Betrag zwar abgebucht, wird aber nach einigen Tagen a. Grund der nichtzustellbarkeit wieder automatisch zurück überwiesen.
    D. h. der eigentliche Empfänger bekommt den Betrag gar nicht auf seinem Konto zu sehen.
    Warum dann also zurückfordern ???