eBay Abbruch der Auktion - Schadenersatz

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    • eBay Abbruch der Auktion - Schadenersatz

      Soeben in Akte 2012 gesehen:

      Wenn Du eine Auktion vorzeitig abbrichst, hat der, der bereits geboten hat einen Anspruch auf den Auktionsinhalt und kann dieses auch einklagen.

      Beispiel:
      Du stellst Dein iPhone ins eBay weil Du damit nicht klar kommst. Nach ein paar Stunden brichst Du die Auktion ab weil vielleicht ein Fehler drin war. Einer hat aber schon 1 Euro darauf geboten. Dann hat dieser rechtlich einen Anspruch auf das iPhone. Für einen Euro.

      Hätte ich nicht geglaubt. Ist aber (nach dem Bericht) so. Und es wurden ein paar Beispiele gezeigt. Auch jemanden der das zum Geschäft gemacht hat. Einfach auf alles Auktionen einen Euro bieten und wenn jemand abbricht nen ANwalt los schicken. Er wird erfolgreich sein.

      Das ist doch mal nen Hammer, oder ? Kennt sich jemand damit aus?
    • die Sache ist deshalb etwas was tricky, weil es sich ja rechtlich bei der Plattform eBay NICHT um Auktionen handelt sondern Verkäufe gegen Höchstgebot, bzw. von eBay als "Angebote" bezeichnet und da gelten halt andere rechtlichen Hintergründe, heißt es also so oder so ein Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustandegekommen und den kann man natürlich nicht so ohne weiteres bzw. ohne Einverständnis mit dem Höchstbietenden lösen, so hab ich das verstanden

      Gruß Ralf
    • Vielleicht sollte man auch damit aufhören alle Auktionen bei 1 Euro beginnen zu lassen, sondern einen halbwegs realistischen Betrag einsetzen, das hat den Effekt, dass dann schon mal diese Leute die von vornherein nur einen Euro bieten und hoffen, dass die Auktion abgebrochen wird, schon mal ausgeschaltet sind.

      Die Zeiten, als Ebay noch ein Auktionshaus und keine Verkaufsplattform für Internet-Shops war, fand ich echt besser. Das was sich daraus entwickelt hat mache eigentlich keine Spaß mehr. Wegen diesen ganzen Powersellern findet man kaum noch interessante Angebote.
    • Hallo,
      ich finde es eine Untugend, überhaupt Teile für 1 € anzubieten,
      ohne überhaupt nicht im Geringsten daran zu denken, für diesen
      Preis das Teil zu verkaufen.
      Selber darauf bieten geht ja wohl nicht,
      dann soll halt ein Freund ohne Kaufabsicht darauf bieten,
      damit man nicht zu einem nicht ausreichend hohen Preis das
      Teil abgeben muß.
      Dann kommt noch dazu, daß man auch bei einem getürkten
      Verkauf die E-Bay Gebühren zu zahlen hat und nicht nur die
      Einstellgebühren.
      Selbst biete ich meine Verkaufsartikel zu einem gerade noch
      erträglichen Startpreis an, unter einem fairen Marktpreis setze
      ich den Sofortkaufpreis rein.
      Das finde ich ehrlich, die zuvor beschriebene Angebotsmoral nicht.
      manny
    • Es gibt teils deutliche Gebührenunterschiede wenn man nicht zu 1 Euro startet. Das muss man bei seiner Kalkulation natürlich bedenken und ist von eBay bestimmt auch gewollt damit möglichst viele zu 1 Euro starten und alles schön günstig aussehen lassen.
    • @Sdait
      Du solltest aber auch alles erwähnen und nicht mit Halbwissen hausieren gehen. Man hat dann als Käufer Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Verkäufer ohne rechtlichen Grund die Auktion frühzeitig beendet. Wird der Artikel nach dem Start der Auktion z.b. gestohlen oder nachweislich nicht mutwillig zerstört, besteht seitens des Käufers kein Schadensersatzanspruch. Das wurde auch mehrfach von deutschen Gerichten so beurteilt.
      Irgendwas ist ja immer!
    • @Fischmeister: habe nicht behauptet alles zu wissen. Dieses Detail z.B. war auch mir nicht bekannt. Aber nun hast Du das ja so schön erklärt und ich kann mein Halbwissen (das habe ich tatsächlich und schäme mich nicht dafür) wieder ein kleines bisschen aufstocken.
      Und genau dafür machen wir das hier. Das nennt sich übrigens diskutieren und nicht hausieren. Das hätte sonst so einen faden Beigeschmack als wolltest Du mir unterstellen ich würde hier die Leute wissentlich (keine Ahnung zu haben) falsch informieren. Das magst Du mir ja sicherlich nicht unterstellen wollen. Zumindest nicht wenn Du meine Beiträge aufmerksam gelesen hast, in dem ich auf einen Beitrag verwiesen habe in dem eine Info zum Thema berichtet wurde. Daraus geht hervor dass ich vorher nix davon wusste und lässt die die Schlussfolgerung zu dass sich mein Wissen nur mit dem hier gesammelten Halbwissen aufgefüllt habe.
    • @Sdait
      Ich möchte dir bestimmt nichts unterstellen. Das liegt mir sehr fern.
      Es hat nur einen faden Beigeschmack, so ein Thema in solch einem großen Forum zu veröffentlichen, wenn man es vorher etwas einseitig recherchiert. Zumal hier auch viele Ebay Nutzer unterwegs sind. Bei anderen Themen sind solche "Schnellschüsse" vielleicht nicht sehr weitreichend. Aber so heikle Themen wie Rechtssprechungen haben großen Einfluss auf viele User. Das sind aber nur meine Gedanken dazu. Ich kann auch völlig daneben liegen mit meiner Sicht der Dinge.
      Irgendwas ist ja immer!
    • Aus meiner Sicht macht es, gerade mit Deinen Bedenken bezüglich Recht, Sinn sich in solch einer Runde mit dem Thema zu beschäftigen. Gerade weil es heikel ist. Würdest Du nicht zustimmen wenn ich behaupte dass es Sinn macht dass man sich informiert und gegenseitig von einander lernt ? Was hier ganz offenkundig der Fall zu sein scheint.

      Zumindest bisher habe ich auch keine Sorgen dass hier irgendwas bedenkliches vermittelt wurde, Leute zu schlechten Sachen verleitet wurden oder gegen geltendes Recht verstossen wurde. Ein Forum ist (so sehe ich das zumindest) dafür da sich auszutauschen und sich zu informieren. Dass man immer skeptisch sein muss ob das was andere in einem Forum schreiben immer 100% richtig ist, sollte jeder wissen. Daher sind Foren ja auch niemals rechtsverbindlich.

      Wenn dieser Thread nur einer einzigen Person dazu gedient hat, bei seinen Auktionen auch in dieser Hinsicht zukünftig etwas vorsichtiger zu sein, dann bin ich froh das Thema eröffnet zu haben ;)
    • Sdait schrieb:

      Es gibt teils deutliche Gebührenunterschiede wenn man nicht zu 1 Euro startet. Das muss man bei seiner Kalkulation natürlich bedenken und ist von eBay bestimmt auch gewollt damit möglichst viele zu 1 Euro starten und alles schön günstig aussehen lassen.


      Wie hoch die Einstellgebühren bei 1€ Startpreisen sind, weiß ich nicht.
      Gerade habe ich folgendes eingestellt:

      Startpreis: EUR 250,00
      Sofort-Kaufen-Preis:
      EUR 500,00 Sofort-Kaufen
      Angebotsende: 12.03.12 16:41:11 MEZ
      Angebotsgebühren: EUR 1,20

      Mit diesen Gebühren kann ich leben und muß nicht trixen!

      manny