Angebote von Mitglied jumper im Marktplatz

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    • Angebote von Mitglied jumper im Marktplatz

      Hallo ich wollte alles mal hier warnen vorm dem Mitglied Jumper. Er hatte ein Hudy Engine Tool für das wechseln von Motor lagern für 50 Euro angeboten. Ich habe ihm ein Gegenvorschlag gesendet mit 50 Euro incl. Versand. Was er auch angenommen hat. Dann kam eine Mail von ihm, wie wir das Mit der Zahlung abwickeln . Ich habe geantwortet, dann kam Tagelang nichts. Ich halt wieder nachgefragt und heute kam dann, ich habe es jemand anderem verkauft für mehr Geld.
      Sorry Leute wenn man was anbietet und dann auch annimmt, sollte es auch dem Käufer gegeben werden. Der Marktplatz mit seiner ganzen Unmoral von Verkäufern hier ist doch für die Tonne.
      Sorry ich kenne das nicht, man steht zu seinem Wort.
      Dateien
      Xray Fronti und Xray 1:12
    • So erging es mir auch schon. Aber auch anders herum: Ich habe ein Angebot eingestellt, mit dem Käufer geschrieben, verhandelt, einig geworden, Adresse/Bankdaten ausgetauscht und dann wartet man und wartet und wartet auf das Geld... Schon 4 oder 5 mal passiert das sich da niemand mehr gemeldet hat...
      Gru߸ Christian


      26.3.2008 / 4 Uhr - Nach 15 1/2 Jahren mussten wir dich gehen lassen
    • Steff_WMC schrieb:

      Hier die Annahme meines Angebotes.
      Die Administratoren sollten sich da mal Gedanken machen. Das ist nicht gut für den Ruf des Marktplatzes. :thumbdown:
      Hallo,

      wenn man etwas im Marktplatz anbietet und sich einig geworden ist, sollte man es natürlich auch an diese Person zum jeweiligen Preis verkaufen. :thumbup:

      Ich glaube das ist kein Problem des Marktplatzes sondern der eigentlichen Person ... das kann einem bei einem Rennen auch passieren.

      Wir können und werden keine Verhandlungen zu Angeboten im Marktplatzes kontrollieren und diese betreuen damit diese auch so abgewickelt werden wie gewünscht.
      RCweb stellt wie in den Nutzungsbedingung beschrieben lediglich die Plattform zum kaufen und verkaufen der Produkte bereit, die Durchführung muss man schon selbst erledigen.

      Welche Gedanken schweben Ihnen denn vor so ein handeln zu verhindern?

      Viele Grüße
      Tobias Dietrich
    • Ich bin jetzt kein Anwalt. Aber ist es nicht so, das man mit der Zusage, die ja auch noch schriftlich bestätigt wurde, einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen ist? Wenn dem so sei, könnte man Schadenersatz einfordern, sofern man nachweisen kann, dass überhaupt ein Schaden entschtanden ist.

      Tja, da nüzt einem auch nichts, wenn man Vor- und Nachnamen der entsprechenden Person kennt.

      Gruß...
      Onroad: A700 Evo II, A800X, A800XA, A800XA Evo
    • Hallo da kann ich meinem Vorredner nur zustimmen . Es ist ein schriftlicher Vertrag.
      Aber wegen 50 Euro wird niemand da was machen auch ich nicht. Aber ich sage mal so, ich wollte hier die Moral des Users preisgeben. Das es nicht anderen so auch ergeht, so jemanden sollte man meiden. Er dürfte hier nichts mehr verkauft bekommen. Und mal ganz ehrlich, wenn sowas bekannt wird dann kann man so jemanden schon vom Marktplatz ausschließen. Aber für mich ist das Thema abgeschlossen. Wie der eine User oben schon geschrieben hat : solche Menschen sind halt A.......... :)
      Xray Fronti und Xray 1:12
    • eigentlich müsste man das mal durchziehen, einfach aus Prinzip, damit solche Personen mal merken was sie da anstellen. Man kann doch nicht ständig mit Willenserklärungen um sich schmeißen und andere somit hängen lassen. Leider gibt es immer wieder solche Probleme hier im Marktplatz.
      vorhandene Auto's: Team Associated B64D, Asso RC18R, Tamiya TT02 S mit Xray Dämpfern, FF-03R <3 ,DF-03MS , XV-01TC, TB EVO 7
      rc-racing-hannover.de/tt02-challenge/
      http://www.nocup.de/
      TSV Kleinburgwedel
      facebook.com/TsvKbwRcMiniCar/
    • Tatsächlich ist es rein rechtlich so, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach BGB zustande kommt, wenn zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben - in diesem Fall der Gegenvorschlag und die Annahme von eben diesem. Daher gab es in dieser Sache wirklich einen Kaufvertrag und dieser verpflichtet den Verkäufer zur Herausgabe der Sache und den Käufer zur Zahlung und Entgegennahme. (§433 BGB)
      In diesem Fall hat also Jumper einen Kaufvertrag nicht erfüllt, man könnte ihn auf Herausgabe der Sache verklagen...
      Aber ganz ehrlich - da hier noch kein Geld geflossen ist und es sich auch sonst um ein eher kleineres Geschäft gehandelt hätte, würde ich mich da an deiner Stelle zwar ärgern, aber es dann dabei beruhen lassen...