Mrt-rcshop.de zockt mich ab !?

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    • Sei froh, dass du was bekommen hast. Zumal es ja auch noch das Bestellte war, wenn auch mit erhöhter Lieferzeit. Somit bist du mit einem blauen Auge davongekommen. Haken drunter setzen und am SC erfreuen. Somit bist du doch noch in der Saison 2017 dabei. Auch wenns dir logischerweise stinkt, dass der Shop damit jetzt durchgekommen ist. Es gibt auch noch in anderen Foren Threads über den Herrn und seine Shops und glaub mir, du bist echt noch gut dabei. Zurückschicken und dann auf das Geld hoffen, damit du den selben Wagen woanders kaufen kannst? Sorry, das wäre mir nach alldem was so über diesen Shop kursiert wohl das Schlechteste was du tun kannst.
    • Associated schrieb:

      Aber eines hab ich gelernt, bei uns in Österreich verwenden wir ein anderes Ampelsystem anscheinend ? Grün (lagernd) Gelb (geringe Stückzahl) Rot (muss nachbestellt werden) kenne ich. Aber wenn ich das nächste mal in Nürnberg bin bleibe ich bei jeder grünen Ampel 3 Wochen stehen! bedeutet anscheinend nicht vorhanden (Vorrang)

      Das habe ich in den letzten Wochen leider bei 2 Händlern aus Österreich anders erleben müssen. Also das ist kein Deutsches Phänomän.... leider. Ich zahl deshalb pauschal nur noch via Paypal. Gibt nur 2 Shops bei denen ich das nicht mache und die sollte in der Szene jeder kennen. Leider haben die nicht immer alles.
    • Wie gesagt, ich kann Dich durchaus gut verstehen, wenn man endlich fahren will und nicht einfach ein zweites Modell kaufen will oder kann.
      Allerdings kann er das Widerrufsrecht in seinen AGB´s ignorieren wie er will, gegen bestehendes Recht hilft das ihm auch nicht.
      Ich hoffe nur das Du nicht über den einmal einen Garantiefall abwickeln musst, spätestens da ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
      Kann jedem nur empfehlen sich eine zuzulegen, kostet nicht die Welt und macht vieles leichter.
      Wenn ich sehe wie oft ich schon Probleme hatte die ich einfach an einen Anwalt abgeben konnte, hat sich das mehr als gelohnt.
    • Hallo,
      also wenn er das Wiederrufsrecht in seinen AGB's ignoriert ist das für den Kunden doch rechtlich gesehen super, da es erst beginnt wenn man vom Verkäufer darauf hingewiesen wird. Also hat man viel länger Zeit sich auf das Wiederrufsrecht zu berufen (auch nach Monaten bzw. Jahren noch).
      Und ich war jetzt zwar noch nicht in so einer Situation, aber warum kommt immer die Drohung mit dem Anwalt? Warum nicht Mahnfrist setzten und Titel erwirken oder Anzeige bei der Polizei oder besser der Staatsanwaltschaft stellen (letztere muss dem Fall dann soweit ich weiß zwingend nachgehen)? Rechtsanwalt und Rechtsschutz, die meisens mit Selbstbeteiligung ist, bedeutet ja auch immer in Vorleistung gehen zu müssen bzw. die Gefahr einer Beitragserhöhung wenn man sie zu oft nutzt.
      Also so würd ich das machen, oder hab ich da einen Denkfehler?
      LG
      MAF
    • MAF schrieb:

      Nachtrag:
      Und finde im Zweifelsfall erst mal einen Anwalt, der sich ein paar huntert Euro Streitwert annimmt. Kann er ja fast nix für berechnen.
      Das weiß der Verkäufer wohl auch und seine Erfahrungen bestätigen ihn in seinem Geschäftsmodel....
      Ich hab nen Anwalt gefunden,der sich meiner Sache angenommen hat.
      Sollte jemand Bedarf haben,kann er sich gerne bei mir melden. :D
    • @Senior-Racer,
      mein Anwalt hat erreicht, das ich für die nächsten 30 Jahre am Schuldner finanziell beteiligt bin.
      Sprich,ich habe einen Vollstreckbaren Titel gegen ihn erwirkt.
      Derzeit zieht es der Schuldner vor sich privat unsichtbar zu machen.
      Aber egal,irgendwann musser mal raus aus der Deckung und schwub hab ich ihn,dann muß er die Hose runter lassen. :D

      Heißt auf Deutsch ,Abgabe einer Auskunft zu Vermögensverhältnissen.
      Gleichzetig hängt hier, sollte sich der Schuldner weigern ein Haftbefehl dran. 8)

      Als nächstes werde ich noch eine Anzeige wegen Betruges starten und sowohl die komplette Komunikation mit dem Laden sowie alle Urteile und Vollstreckungsbescheide der Staatsanwaltschaft zur verfügung stellen.


      Da ich ja weiß das der Schuldner hier auch schon mal mitliest.

      Wir zwei sind für die nächsten 30 Jahre finanziell verheiratet,solange bis ich meine Kohle hab.
      Und ich werde in unregelmäßigen Abständen ihren Aufenthaltsort versuchen zu ermitteln.
      Irgenwann müssen auch Sie einene neuen Perosnalausweis beantragen und zum Einwohnermeldeamt.

      Dann bin ich da,garantiert.

      Und das alles für 200€.
    • Das was Mörio und super michi gemacht haben ist super. Hab mich schon mehrfach mit meinen Schuldner gemacht. Parallel Anzeige wegen Betrug. Dies ist wichtig, denn sollte der Schuldner weiterhin unter der Pfändungsgrenze verdienen, ist bei Ihm nichts zu holen. Anders sieht es aus, wenn er mehrfach wegen Betrug angeklagt ist, da ist dann auch schon mal Knast drin, und das schreckt dann doch schon etwas mehr ab. Kostet zwar etwas, aber einige Schuldner haben einfach kein Bock auf Knast, da wird dann doch schon mal eher bezahlt.
      Bin kein Rechtsanwalt und dies dient auch nicht als rechtliche Beratung.
      Kyosho MP10
      Xray T4
      Xray X12 US+EU Version 21
    • Also Jungens wegen so Kleingeld zum Anwalt.
      Macht das doch selber.
      Online Mahnantrag kostet 23,-- Euro dann schicht das Amtsgericht den Bescheid und dann koennt Ihr wenn es zum Streit kommt, eine schriftliche Bearbeitung beantragen weil Ihr ja alle Beweise schriftlich habt und der Fall ja klar ist und dann gibt es nen Vollstreckbaren Titel (nochmal Gebühren) und dann wars das.
      Alles ohne Anwalt................

      LG
      Joe
    • Hallo,

      gegen Daniel Mandry liegt mir auch ein Titel in Form eines rechtskräftigen Urteils vor. Nun scheint der Typ eine Art Katz- und Mausspiel zu treiben. Weiß einer, wo der anzutreffen ist? Saganer Straße 1-5 in Nürnberg scheint nicht mehr richtig zu sein. Neusalzer Straße 9 in Nürnberg ist offenbar auch schon Geschichte. Früher oder später kommt es so oder so raus, nur wäre mir früher lieber.

      Gruß
      Rainer
    • Weil Dummheit und fehlender wirtschaftlicher Verstand allein nicht strafbar sind. Eine Gewerbeuntersagung gibt's erst, wenn Straftaten, am besten gegen Steuerrecht festgestellt werden.
      So lange alles irgendwie privatrechtlich geregelt wird, kann er weitermachen.

      Sieh´s mal so: so lange es noch Lieferanten gibt, die ihn versorgen, muss zumindest dann und wann Geld an sie fließen.