LRP und Distribution Sanwa

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    • Alles ist jetzt beim neuen Distri, egal wann gekauft.

      Da LRP nicht nur B2B arbeitet, sondern auch einen B2C Endkundenshop führt, kannst du dich immer noch an LRP als deinen Händler wenden, falls du bei denen gekauft hast. Um die -wie auch immer geartete Abwicklung- müssen sie sich dann mit dem neuen Distri auseinandersetzen.
      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von boggie ()

    • Naja, eigentlich wollte ich nicht damit raus weil ich so dämlich war.
      Ich hab eine mt44 als gebraucht und mit angegeben Alter von 6 Monaten gekauft und der Verkäufer hat noch geschrieben das die Funke noch Garantie hat.
      Die Funke kam an, funktioniert zwar hat aber auch schon eingentschaften von denen nichts beschrieben war.
      Jetzt aber zum wesentlichen, auf meine rueckfrage wo den der kaufbeleg ist zwecks späterer garantieinamspruchnahme is der dann richtig pampig geworden ich solle mal den kopf einschalten usw.. Ich bräuchte keine rechnung da die Funke ja erst 6 monate alt und diese erst seit märz 2017 am. Markt ist und lrp Garantie geben kann word auch ueber die Seriennummer und zum Schluss dann noch das der laden rc toy wo er die gekauft hat pleite ist.
      Ich hab die Funke per Paypal mit Käuferschutz gekauft... Und vorsorglich einen fall geöffnet.
      Ich versuche jetzt parallel da der Typ sich massiv Wert herauszufinden ob der überhaupt recht hat mit dem was er sagt.
      Gruß
    • Ohne Rechnung oder sonstige Kaufbelege kann man sich eigentlich schon selbst denken, wie die Nummer mit Garantieanspruch ausgehen wird. ;)
      Ohne Rechnung wird man dich an den Händler verweisen wo du sie gekauft hast. Da dem ja nicht so ist, könnte das der ursprüngliche Käufer machen. Nun ist der Shop nach deiner Aussage platt, also läuft das da auch ins Leere. Zumal der Verkäufer scheinbar auch wenig kompromissbereit zu sein scheint.
      Wird dann so enden, das du entweder die Reparatur bezahlen wirst oder mit dem Fehler lebst. Ich wette, das sich da niemand auf derartigen Kuhhandel ohne Belege einlässt. Man könnte noch auf Kulanz anfragen, aber auch das läuft nie ohne Belege.
      Gutgläubigkeit wurde schon immer bestraft. Klingt komisch, ist aber so.
      Asso RC8.2eFT
      Asso RC10B5m
      Tamiya TRF 416WE
    • Jup, sag ja ich war dämlich. Auf der anderen Seite hoffe ich auf Paypal da ich wie gesagt mit Käuferschutz gekauft hab. Wenn das auch ohne Erfolg sein sollte geh ich dann zum Anwalt ich habe die anzeige als Screenshot und hier hat der Verkäufer ja dann wissentlich die Tatsache verschwiegen bzw. Die abgeben die er machte auch zu belegen.

      Danke mal an alle fuer die Antworten.
    • okay, dass das grundsätzlich dämlich ist, hast du selber schon gemerkt.
      ABER, ganz aussichtslos ist das trotzdem nicht. Hatte mal nen ähnlichen Fall mit einen RTR von Asso. Eingeschickt, mit dem Hinweis, dass keine Rechnung mehr vorhanden, das Auto aber auch erst kurz aufm Markt ist. De facto hatte ich keine Hoffnung - die Jungs haben aber trotzdem auf KULANZ nen Regler getauscht.

      Wie gesagt, KULANZ. EInfach mal freundlich (!) fragen. Mitunter geht mehr, als man hoffen kann.
    • Ich will das jetzt nicht groß weiter platt treten.
      aber die Funke würde als 6 Monate alt und somit noch mit Garantie angeboten (Garantie ist klar in der anzeige gestanden) Ausserdem wurde meiner mein nach der Zustand nicht genügend bzw. Garnicht beschrieben (Zustand entspricht nicht einem halben Jahr alten Gegenstand) . Also alles Eigenschaften die nicht belegbar sind bzw. Nicht den Tatsachen entspricht. Als ich diese mängel gerügt habe kamen probt beleidigungen und Drohungen mich wegen Betrugs anzuzeigen.
      Kein Versuch eine Einigung zu finden.. Im Gegenteil.
      Ich halt euch mal auf dem laufenden in dem Fall. Bisher is mal noch nichts großes passiert ausser das ich den Fall eröffnet hab.
    • Wenn der Verkäufer eine Garantie gegeben hat, wird's spannend:
      Seitens Sanwas gibt/gab es nämlich keine Garantie.

      Sprich:
      - Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
      - Diese gibt dem Käufer 2 Jahre Zeit zu prüfen, ob das der gekaufte Gegenstand am Kauftag der Beschreibung entsprochen hat.
      - Ansprechpartner für Gewährleistung ist immer der Verkäufer.
      - Auch bei privaten Verkäufen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht - so lange der Verkäufer sie nicht explizit ausschließt.
      - Meines Wissens nach gilt sie auch bei gebrauchten Gegenständen - so lange sie nicht vom Verkäufer eingeschränkt wurde.

      Im Prinzip gibt's doch drei Möglichkeiten:
      1) Der Verkäufer sieht ein, dass da was schief gelaufen ist, gar keine Garantie besteht, er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat und nimmt die Funke zurück.
      2) Der Verkäufer sieht es nicht ein, du hast eine Rechtsschutzversicherung, die alles übernimmt und gehst zum Anwalt.
      3) Du schreibst Hoeco hoeco.at an, schilderst deinen Fall und fragst, ob sie dir ein kulantes Angebot machen können.

      Mfg Stefan