Vereinsrecht - Änderung der gemeinnützigkeit geplant

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    • Vereinsrecht - Änderung der gemeinnützigkeit geplant

      Gesternabend habe ich einen Beitrag in den Nachrichten mitbekommen, dass der Gesetzgebr überlegt die Reglung zur Gemeinnützigkeit von Vereinen zu ändern und div. Themenbereichen die Vorzüge der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Als Beispiel sind Sportvereine genannt worden, aber es wurde dabei auch ganz allgemein gesagt dass alle Vereine die sich mit Hobby und Freizeit beschäftigen betroffen sind.

      Dem soll wohl zu grunde liegen dass Experten empfehlen den Vereinen Vorzüge zu nehmen da dies keinen Sinn machen würde.
      Die genauen Hintergründe und Details habe ich leider verpasst. Vielleicht kann dies jemand ergänzen/korregieren ?

      Ich denke, nachdem was ich so mitbekommen habe, sind viele unserer Modellbauvereine davon auch betroffen. Über den Entzug der Möglichkeit im Rahmen der Gemeinnützigkeit Spendenquittungen zu erstellen, wird der eine oder andere Verein sicher Sponsoren verlieren. Bei einem Entzug der Mehrwertsteuerbefreiung sieht es dann wohl noch schlechter aus, denn (das wurde auch angeschnitten) wird es keine Vereinsgastronomie im bisherigen Sinn mehr geben und die Vereine sind gezwungen alle "Einnahmen" zu versteuern. Angefangen von Eintritt- und Teilnahmegebühren bis hin zum Preis für eine Tasse Kaffee.
      Ob z.B. Mitgliedbeiträge davon auch betroffen sein könnten ist nicht angeschnitten worden.

      Ich will hier keine Panik schüren, aber ich denke wie auch immer wenn sowas umgesetzt wird, es wird sich negativ auswirken. Unserem Hobby ist dieses dann sicherlich nicht zuträglich.

      Vor einer Weile hatte ich mal einen Beitrag auf VOX gesehen, in dem auf das Thema Vereinsgastronomie allgemein eingegangen wurde. Auch da gibt es wohl einiges an Ansichten die so garnicht stimmen. In dem Beitrag haben sie einen Kontrolleur (wohl von der Gewerbeaufsicht) begleitet wie der verschiedene Firmen kontrolliert hat. U.a. ist der auch bei einem öffentlichen Fest einer Freiwilligen Feuerwehr rein spaziert und hat denen den Bierhahn verplombt und denen ne dicke Strafe aufgebummt.
      Es ist wohl ein Irrglaube dass Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen einfach so nach Lust und Laune Speisen und Getränke anbieten und verkaufen dürfen. In dem gezeigten Fall hatten die ein Fass Bier aus dem sie lustig verteilten und es waren einige Schüsseln mit Salaten die wohl die Frauen der Feuerwehrmänner mitgebracht hatten. Der Ausschank wurde eingestellt und die weitere herausgabe der Salate wurde aus hygienischen Gründen untersagt.

      Ausserdem habe der Verein, so der Kontrolleur, eine Geldstrafe oder sogar eine Anzeige zu erwarten.


      Also, ich war in meinem Leben schon auf vielen Vereinsfesten (öffentlich) und habe auch schon soviele RC Car Rennen besucht bei denen es im grunde nicht anders zu ging (bis auf das Fass Bier :( ) aber dass das soein Problem sein soll habe ich nie gesehen. Schon damals in der Schule haben die Mamis beim Schulkfest Kuchen gebacken der dort verkauft wurde. Ich denke das kennt jeder von uns. Das sowas aber garnicht erlaubt ist und dass man sich dazu dann auch noch strafbar macht bzw. eine Ordnungswiedrigkeit begeht wußte ich nicht.

      Was mache denn dann unsere Vereine die beispielsweise am Wochenende eine Turnhalle bekommen und ein Rennen veranstalten ? Wenn die mal Pech haben und da ein Kontrolleur rein spatziert, sind die reif.
      Das ist typisch deutschland. Hauptsache es gibt irgendeine Verordnung dafür.
    • Oh Stefan, so eine Diskussion gabs bei uns im Verein, kein RC, jetzt vor kurzem auch. Das ist alles so eine Sache. Da muss man wirklich die Steuergesetzbücher durcharbeiten, denn es gibt ja für alles unterschiedliche Regelungen.

      Grundsätzlich gilt für einen Verein, das für alle Aktivitäten, die nicht in der Satzung vereinbart sind, Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Darunter fällt dann auch, wenn der Verein Bratwurst, Kuchen etc. auf einer Veranstaltung verkauft. Dabei gilt aber zu beachten, das es ein Unterschied ist, ob Mitglieder des Vereins die Sachen zubereiten, oder externe Leute.

      Eben ein riesengroßes Wirrwarr, aber das ist ja nichts neues. Mal abwarten. Es gibt sicherlich noch andere Leute, die mehr Ahnung davon haben. Das war jedenfalls das was ich so aufschnappen konnte.
      Ayrton Senna da Silva -In Life Unbeatable - In Death Irreplaceable
      rc-car-team-muenden.de
    • Vereinsrecht

      Hallo,
      das mit der Ust ist nicht korrekt widergegeben. Im Moment ist es so,
      das darauf verzichtet werden kann, sofern Freigrenzen bzw. max Umsatz
      eingehalten wird. Jede Einnahme (Mitgliedsbeitrag, Kaffee und Kuchen) ist zu versteuern, so will es das Gesetz. Dafür gibt es ja eine Einnahme-Überschuß-Rechnung. Wir könnten eigentlich nur darüber diskutieren, ob der Verzehr mit 7% oder mit 16% (bald 19%) zu versteuern ist. Der Vorteil ist jedoch, das bei Rechnungen der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

      Bei den Gemeinnützigen wird dieses sogar genaustens kontrolliert.

      Außerdem gab es schon immer eine Steuerpflicht für Vereine. So neu ist dieses nun auch wieder nicht. Wenn wir ganz ehrlich sind, wurde mit dem hinweis "als gemeinnützig annerkannt" viel Unfug getrieben.

      Ich kann mich an einen DRK-Ortsverein erinnern, dem dieses aberkannt wurde.

      Wir sollten erstmal abwarten, bis das Vorgaben wirklich zum Gesetz wird,
      bis dahin fließt noch viel Strom durch unserer Akkus.



      Gruß

      Dirk