DMC Reglement VG10STD

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    • Re: DMC Reglement VG10STD

      christianb schrieb:

      Hallo,
      ich bin auf der Suche, nach dem DMC Reglement für VG10STD.
      Auf der DMC habe ich das nicht gefunden.
      Könnt ihr mir helfen?
      Was wird in der Standard-Klasse vorgeschrieben? Der Hubraum des Motors?
      Vielen Dank.


      5.3 Verbrenner Glattbahn 1:10 Scale (VG10SCA)
      5.3.1 Chassis
      Das Modellfahrzeug muss auf vier nicht in einer Linie angeordneten Rädern rollen, von denen zwei der Lenkung und mindestens zwei dem Antrieb dienen. Das Modell muss eine wirksame Kupplung und Bremse haben. Schaltgetriebe mit maximal 2 Gängen sind zulässig. Jegliche Art der Telemetrie mit aktiver Datenübertragung aus dem Fahrzeug und im Fahrzeug ist verboten. Passive Datenaufzeichnungen im Fahrzeug sind erlaubt. Eine elektronische Traktionskontrolle (Anfahrhilfen) und eine Bremskontrolle (ABS) ist nicht erlaubt.
      5.3.2 Abmessungen
      Hauptabmessungen Minimum [mm] Maximum [mm]
      Radstand 230,0 270,0
      Breite (ohne Karosserie) 170,0 200,0
      Breite (mit Karosserie) 175,0 205,0
      Länge (mit Karosserie und Flügel) 360,0 460,0
      Höhe (Oberkante Karosseriedach)
      (10 mm unter dem Chassis) 120,0 175,0
      Flügelbreite mit allem 125,0 200,0
      Tiefe 55,0
      Winglets (Luftleitflächen) 35,0 x 50,0
      Flügelüberhang Heck 10,0
      Der Flügel incl. Winglets ( Luftleitflächen) darf nicht über das Dach (unabhängig von der Karosseriehöhe) heraus stehen
      Antrieb: 2WD oder 4WD.
      Bei 4WD angetriebenen Fahrzeugen ist es verboten, die Vorderräder durch separate Vorrichtungen abzubremsen.
      5.3.3 Mindestgewicht
      Das Mindestgewicht wird im rennfertigen Zustand mit leerem Tank gemessen. Das Mindestgewicht muss zu jeder Zeit des Rennens vorhanden sein.
      2WD = 1600 Gramm
      4WD = 1700 Gramm
      5.3.4 Karosserie
      Zugelassen sind Tourenwagenkarosserien in der Standard-Form (Karosserie und Spoiler). Diese müssen aus einem Teil bestehen, außer dem Heckflügel sind keine weiteren Anbauteile erlaubt ( z.B. zusätzliche Frontspoiler oder ähnliche Teile.
      Die Radausschnitte der Karosserie müssen wie im Original ausgeschnitten sein. Das seitliche Profil hinter der Hinterachse darf nicht höher als 50mm vom Boden abgeschnitten werden, gemessen mit einem Distanzstück von 10mm unter dem Chassis, das seitliche Profil der Heckleuchten muss dabei erhalten bleiben.
      Die Windschutzscheibe darf nicht ausgeschnitten werden. Eine Öffnung zur Motorkühlung ist erlaubt, die Abmessungen dürfen jedoch in keiner Messrichtung 60mm überschreiten. Eine zweite Öffnung mit einem Durchmesser von 10mm ausschließlich für die Antenne ist erlaubt. Desweiteren eine dritte Öffnung mit dem Durchmesser von 8mm ist ausschliesslich für die Halterung des Leihtransponders erlaubt.
      Die vorderen Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen entfernt werden. Verbleibende Fensterflächen müssen klar bleiben. Fenster dürfen nicht ausgestellt werden. Alle Teile des Fahrzeugs müssen durch die Karosserie überdeckt werden, ausgenommen sind: Kühlkopf, Luftfilter, Auslassrohr des Auspuffs und Tankdeckel, falls diese Teile über die Karosserie hinausragen. Ausschnittsmaße für vorgenannte Teile max. +10mm umlaufend. Zusätzlich sind folgende Ausschnitte erlaubt:
      - für den Auslass des Auspuffs max. 30mm Durchmesser, wobei die Öffnung auch nach unten geöffnet sein kann
      - für den Tankstutzen max. 50 mm Durchmesser, dieses Loch muss über dem Zentrum desTankdeckels sein. Die Bohrung für die Betankung und die Kühlungsbohrung in der Windschutzscheibe dürfen nicht in einander übergehen, hier muss ein min. Abstand von 5 mm zwischen beiden Bohrungen bestehen. Liegt die Tankbohrung soweit vorne, dass sie in die Windschutzscheibe hineinragt, gilt sie gleichzeitig als Kühlungsbohrung für den Motor und dann ist ausschliesslich nur diese eine Bohrung erlaubt.
      - für den Kerzenstecker max. 35mm Durchmesser,76 DMC-Jahrbuch 2010
      - für die Düsennadel max. 10mm Durchmesser,
      - für die Antenne max. 10mm Durchmesser.
      5.3.5 Rammschutz
      Die Fahrzeuge müssen mit einem flexiblen Frontrammschutz aus Kunststoff ausgerüstet sein. Der Rammschutz darf nicht über die Karosserie hinausragen.
      5.3.6 Felgen und Reifen
      5.2.6a Felgen
      Felgendurchmesser: max. 51mm im Bereich der Reifenauflage mit zulässigem Rand auf der Radinnenseite von 2 x 3mm, 2mm dick = max. 57mm
      5.3.6b Reifen
      Reifendurchmesser: max. 70mm
      Reifenbreite: max. 31mm
      Mit Ausnahme der Seitenflanken müssen die Reifen schwarz sein.
      Reifenreinigungsmittel sind streng verboten.
      5.3.6c Reifen dürfen im Höhenprofil nur aus einer Lage Zellkautschuk aufgebaut sein. (ausgenommen bei Nassläufen).
      5.3.7 Motor
      Es sind nur Motoren mit nachfolgend beschriebenen technischen Eigenschaften zugelassen:
      - Luftgekühlter 2-Takt-Motor mit max. 2,11 cm3 Hubraum
      - Max. 3 Überströmkanäle + 1 Auslasskanal
      - Heckschiebermotoren sind nicht erlaubt.
      - Veränderliche Steuerzeiten sind nicht erlaubt.
      - Turbo-/Kompressoraufladung im Ansaugtrakt ist nicht erlaubt.
      - Brennraum mit Standard ¼“ UNF Glühkerzen und Konuskerzen sind zugelassen
      - Außer 4 Öffnungen (für 3 Überströmkanäle und 1 Auslasskanal) dürfen keine weiteren Löcher in der Mantelfläche der Laufbüchse vorhanden sein. Ein Loch im Sinne der Regel ist ein Loch welches mit Material komplett umgeben ist. Zusätzliche Schlitze oder Löcher in der Laufbuchse zur Kühlung sind erlaubt solange sie nicht oberhalb des Kolbens auf der untersten Position sind
      - Der Kolben darf außer der Bohrung für den Kolbenbolzen keine Löcher in der Mantelfläche haben.
      - Alle Maßangaben sind auf 1/10 mm Genauigkeit begrenzt.
      5.3.8 Vergaser - Vergaser dürfen einen maximalen Durchlass von 5,5mm aufweisen.
      5.3.9 Schalldämpfer
      Der Motor muss einen Schalldämpfer haben. Es sind nur Doppelkammerschalldämpfer zugelassen. Das Auslassröhrchen des Schalldämpfers darf einen max. Innendurchmesser von 5,2mm haben und muss eine Mindestlänge von 10mm aufweisen. Eine EFRA-Homologation ist nicht erforderlich. Es muss eine EFRA legalisierte INS - Box (Ansaugdämpfer) auf dem Vergaser montiert sein. Im Falle von Regen ist es zulässig die Box durch einen geeigneten Regenluftfilter zu ersetzen. Als Obergrenze für den Lärmpegel gilt 80 dB(A), gemessen in 10 Meter Entfernung, 1 Meter über der Erde. Der Auslass des Abgasschalldämpfers darf nur horizontal oder im leichten Winkel nach unten zur Fahrbahn angeordnet sein.
      5.3.10 Tank - Der Tankinhalt einschließlich Tankstutzen und Anschlussschläuchen darf maximal 75 cm3 betragen. Lose Teile im Tank, welche nicht der Kraftstoffabsaugung dienen, sind nicht erlaubt.
      Wird das Tankvolumen nach dem Lauf für zu groß befunden,wird er zusammen mit dem gesamten Kraftstoffleitungssystem ausgebaut und 15 Minuten zur Abkühlung zur Seite gestellt. Danach wird nochmals gemessen. Dies ist jedoch nur erforderlich, wenn die Außentemperaturen über 20 Grad Celsius liegen.
      5.3.11 Kraftstoff - Der Kraftstoff darf nur Methanol, Öl/Schmierstoffe, eine geringe Menge Korrosionsschutz und einen max. Nitromethananteil von 16%, gemessen mit „NITROMAX 16”, enthalten. Das Medium muss hierbei eine Temperatur von mindestens 20° C aufweisen. Verstöße haben laut Abs. A-2.3.3 die sofortige Disqualifikation zur Folge.

      5.4 Verbrenner Glattbahn 1:10 Scale Standard (VG10SCST)
      Es gelten für die Klasse VG 1:10 Scale in diesem Anhang genannten Vorschriften,zusätzlich gelten die folgenden Einschränkungen. Teilnahmeberechtigt sind nur Fahrer die in den letzten 3 Jahren nicht bei einer DM unter den Top 30 waren.
      5.4.1 Chassis - Antrieb: 2WD oder 4WD. Bei 4WD angetriebenen Fahrzeugen ist es verboten, die Vorderräder durch separate Vorrichtungen abzubremsen. Bei 4WD angetriebenen Fahrzeugen ist an beiden Achsen nur der Einsatz von Differentialgetrieben zulässig. Das Mindestgewicht beträgt 2WD 1700 g und 4WD 1800 g.
      5.4.2 Karosserie Es sind alle Karossen erlaubt, ausser Prototypen, z. B. Lola, und Sportwagen, z B. Porsche 962. Max. Breite 205 mm, der Punkt Höhe der Karosserie und der Zusatz, dass der Flügel nicht über das Dach ragen darf in 5.3.2 entfällt für die Klasse Scale Standard.
      5.4.3 Flügel / Spoiler
      Tourenwagen: Flügel / Spoiler dürfen angefügt werden, wenn das Originalfahrzeug hiermit ausgestattet war. Die Form soll dem Original weitgehend entsprechen.
      Breite: max. 195 mm, jedoch nicht breiter als Karosserie, Tiefe: max. 40 mm, hintere Kante ab Hinterachsmitte max. 110 mm..
      Die Größe der seitlichen Luftleitflächen muss im Verhältnis zum Original angepasst sein und in ein Rechteck von 40 mm Breite und 25 mm Höhe passen.
      5.4.4 Felgen und Reifen
      5.4.4a Felgen
      Felgendurchmesser: max. 51 mm im Bereich der Reifenauflage mit zulässigem Rand auf beiden Seiten von 2x3 mm, 2 mm dick = max. 57 mm
      5.4.4b Reifen
      Reifendurchmesser: max. 70 mm
      Reifenbreite: max. 31 mm
      Es sind alle Reifen zulässig.
      Reifenreinigungsmittel sind streng verboten.
      5.4.5 Motor
      Es sind Motoren mit Seilzugstarter bzw. Rotostart bis max. 3ccm zugelassen die nachfolgende Spezifikation aufweisen, Auslasshöhe max 4,9 mm, gemessen ab Oberkante Kolben, gemessen in Stellung UT, bis unter die oberste Kante des Auslassfensters.Die Motoren dürfen nicht bearbeitet werden (Hersteller Auslieferungszustand) weder durch Wegnehmen noch durch Hinzufügen von Material. Einzige Ausnahme: Anpassen des Kopfspalt für die Verwendung von 16% Nitro Sprit.
      5.4.6 Schalldämpfer
      Es wird empfohlen, eine EFRA legalisierte INS-Box (Ansaugdämpfer) auf dem Vergaser zu montieren.
      Gruß
      Andreas
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    • Re: DMC Reglement VG10STD

      mollyman schrieb:

      Das oben genannte Reglement ist aber nicht das der Standard Klasse.

      Standard hat ein eigenes, das sich teilweise recht deutlich in der Technischen Ausstattung der Fahrzeuge unterscheidet.



      5.4 Verbrenner Glattbahn 1:10 Scale Standard (VG10SCST)
      ????? Das ist nicht das Standardreglement? :ka:
      Das Reglement Scale dabei zusätzlich zu zitieren ist notwendig, da sich die Standardklasse in weiten Bereichen darauf bezieht.

      Allerdings stimme ich Alex zu, viel ist in Standard nicht los.
      Gruß
      Andreas
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    • Re: DMC Reglement VG10STD

      :haarerauf: Menno, kann denn keiner mehr lesen? Was steht denn da oben :ablach:
      Oder hört ihr alle nach der dritten Zeile auf zu lesen???
      Ich habe doch schon erwähnt daß man zum Verständnis des Standardreglements erst mal das für Scale lesen muß.

      parsec schrieb:

      Siehe DMC Reglement Teil B, Verbrenner Glattbahn.
      Punkt 5.4 Verbrenner Glattbahn 1:10 Scale Standard (VG10SCST)

      Dort ist alles für Standard hinterlegt.


      grins, genau dieses Buch fehlte dem ursprünglichem Fragesteller
      Gruß
      Andreas
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    • Re: DMC Reglement VG10STD

      Äh, die Frage ist vor 1,5 Jahren gestellt worden, ich denke mal daß der Fragesteller in dieser Zeit:

      1. den obigen Text vollständig gelesen hat, also einschließlich der dort vorhandenen Punkte ab 5.4.
      2. inzwischen vermutlich seine erste oder zweite Saison überstanden hat

      :ablach:
      Gruß
      Andreas
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    • Re: DMC Reglement VG10STD

      Andreas L. schrieb:

      Äh, die Frage ist vor 1,5 Jahren gestellt worden, ich denke mal daß der Fragesteller in dieser Zeit:

      1. den obigen Text vollständig gelesen hat, also einschließlich der dort vorhandenen Punkte ab 5.4.
      2. inzwischen vermutlich seine erste oder zweite Saison überstanden hat

      :ablach:


      Hallo, die Frage ist vom Oktober 2010 Anmeldedatum ist August 2009 nicht zu verwechseln und jetzt :ablach:
      Gruß Hermann

      Homepage: eric-dankel.de
    • Re: DMC Reglement VG10STD

      In der Tat gibt es 2011 keinen SM-Lauf VG10 und somit auch keinen KWC-Lauf in Oberhausen.

      Wir sind in der glücklichen Lage, 2011 wieder fünf Rennstrecken im SK West zu haben. Wir haben auch lange diskutiert, ob man SM-Läufe für VG10/KWC ausschreiben sollte. Doch die Saison 2011 bietet in Sachen Terminplanung viele Hürden. Fünf Europameisterschaften und eine Weltmeisterschaft mussten berücksichtigt und frei gehalten werden, oftmals auch das Wochenende davor. Da bleiben nicht mehr so viele Wochenenden übrig. Es musste also eine Strecke herausfallen. Letztlich ist es unter Berücksichtigung der verfügbaren Termine und der Streckensituation so gekommen, dass vier SM-Läufe gefahren werden, leider ohne Oberhausen. Dafür haben wir aber fünf Läufe zum Nitro-West-Masters untergebracht, wenn auch zwei Läufe im Oktoebr, nach den Deutschen Meisterschaften. Ich will nichts versprechen, aber vielleicht können wir die KWC ja noch irgendwo einbauen. Mal schauen, wie die Saison beginnt.

      Was das "Nitro-West Warm-up" betrifft, so hoffe ich, dass das Wetter mitspielt und die Teilnahme entsprechend groß sein wird.

      Uwe
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