Soeben in Akte 2012 gesehen:
Wenn Du eine Auktion vorzeitig abbrichst, hat der, der bereits geboten hat einen Anspruch auf den Auktionsinhalt und kann dieses auch einklagen.
Beispiel:
Du stellst Dein iPhone ins eBay weil Du damit nicht klar kommst. Nach ein paar Stunden brichst Du die Auktion ab weil vielleicht ein Fehler drin war. Einer hat aber schon 1 Euro darauf geboten. Dann hat dieser rechtlich einen Anspruch auf das iPhone. Für einen Euro.
Hätte ich nicht geglaubt. Ist aber (nach dem Bericht) so. Und es wurden ein paar Beispiele gezeigt. Auch jemanden der das zum Geschäft gemacht hat. Einfach auf alles Auktionen einen Euro bieten und wenn jemand abbricht nen ANwalt los schicken. Er wird erfolgreich sein.
Das ist doch mal nen Hammer, oder ? Kennt sich jemand damit aus?
Wenn Du eine Auktion vorzeitig abbrichst, hat der, der bereits geboten hat einen Anspruch auf den Auktionsinhalt und kann dieses auch einklagen.
Beispiel:
Du stellst Dein iPhone ins eBay weil Du damit nicht klar kommst. Nach ein paar Stunden brichst Du die Auktion ab weil vielleicht ein Fehler drin war. Einer hat aber schon 1 Euro darauf geboten. Dann hat dieser rechtlich einen Anspruch auf das iPhone. Für einen Euro.
Hätte ich nicht geglaubt. Ist aber (nach dem Bericht) so. Und es wurden ein paar Beispiele gezeigt. Auch jemanden der das zum Geschäft gemacht hat. Einfach auf alles Auktionen einen Euro bieten und wenn jemand abbricht nen ANwalt los schicken. Er wird erfolgreich sein.
Das ist doch mal nen Hammer, oder ? Kennt sich jemand damit aus?