Hallo,
aus gegebenem Anlaß, Abbruch eines Rennens wegen Mangel am
Versicherungsschutz, möchte ich die Rennstreckenbetreiber
fragen, welche Möglichkeiten es für einen Versicherungsschutz
gibt und wie weit es her ist, ob auch bezahlt wird.
In meiner 30 jährigen Teilnahme bei RC Rennen habe ich bisher
schon einiges gesehen und nun mache ich mir dazu auch so
meine Gedanken, was versichert werden kann.
Zuerst mal so an den Streckenbetreiber, wenn der Fahrerstand umfällt
oder ein kleiner Fahrer sich 2 Biertragerl aufeinander stellt und das
Gebilde umkippt.
Oft werden Clubmitglieder gezwungen, an Streckenarbeiten mitzuwirken.
Dabei wird auch schweres Gerät eingesetzt, Heckenscheren, Motorsägen
und weiteres gefähliches Werkzeug.
Wenn bei Offroadstrecken die Fahrzeuge in Kopfhöhe dahergeflogen
kommen, auf dem Dach liegen bleiben, Helfer auf die Strecke
eilen und von weiteren Fahrern angefahren werden.
Oder allgemein, wenn Streckenposten verletzt werden.
Wenn sich kleine Kinder im abgesperrten Bereich am Ende der Geraden
auf den Boden legen.....und der Papa steht danneben.
Oder wenn so ein Kleinkind oder Hund wärend des Rennens plötzlich
auf die Strecke läuft. Eigentlich ist das Verletzung der Aufsichtspflicht.
Natürlich kann auch jederzeit ein Akku hochgehen.
Welche Versicherung greift da und ist sie auch zuständig, wenn bei
"grober Fahrlässigkeit" was passiert?
Nicht alle Fahrer sind im DMC oder wollen dort Mitglied werden.
Welche Möglichkeiten hat der Veranstalter?
manny
aus gegebenem Anlaß, Abbruch eines Rennens wegen Mangel am
Versicherungsschutz, möchte ich die Rennstreckenbetreiber
fragen, welche Möglichkeiten es für einen Versicherungsschutz
gibt und wie weit es her ist, ob auch bezahlt wird.
In meiner 30 jährigen Teilnahme bei RC Rennen habe ich bisher
schon einiges gesehen und nun mache ich mir dazu auch so
meine Gedanken, was versichert werden kann.
Zuerst mal so an den Streckenbetreiber, wenn der Fahrerstand umfällt
oder ein kleiner Fahrer sich 2 Biertragerl aufeinander stellt und das
Gebilde umkippt.
Oft werden Clubmitglieder gezwungen, an Streckenarbeiten mitzuwirken.
Dabei wird auch schweres Gerät eingesetzt, Heckenscheren, Motorsägen
und weiteres gefähliches Werkzeug.
Wenn bei Offroadstrecken die Fahrzeuge in Kopfhöhe dahergeflogen
kommen, auf dem Dach liegen bleiben, Helfer auf die Strecke
eilen und von weiteren Fahrern angefahren werden.
Oder allgemein, wenn Streckenposten verletzt werden.
Wenn sich kleine Kinder im abgesperrten Bereich am Ende der Geraden
auf den Boden legen.....und der Papa steht danneben.
Oder wenn so ein Kleinkind oder Hund wärend des Rennens plötzlich
auf die Strecke läuft. Eigentlich ist das Verletzung der Aufsichtspflicht.
Natürlich kann auch jederzeit ein Akku hochgehen.
Welche Versicherung greift da und ist sie auch zuständig, wenn bei
"grober Fahrlässigkeit" was passiert?
Nicht alle Fahrer sind im DMC oder wollen dort Mitglied werden.
Welche Möglichkeiten hat der Veranstalter?
manny