Händler in abgewandelter Form?

    • Händler in abgewandelter Form?

      Hi

      Immer wieder lese ich (und teilweise poste ich auch so) leicht veränderte Händlernamen. So sieht man z.B. e*ay oder blaues C... oder wie ich geschrieben habe "Hüpf" oder wie der Akkushop noch heißt. Ab welcher Stufe seht ihr das als nicht erlaubt an? Klar, Conrad z.B. darf man als "Sponsor/Werbeanbieter" eh ausschreiben. Aber ebay als e*bay oder Hopf als Hüpf? Ich hab sowas bisher immer durchgelassen und selber auch so gepostet. Doch da der daiti meinen Beitrag mit Hüpf gelöscht hat, denke ich, dass zuminestens einer das anders sieht ;)

      Ich wüsst nun gerne eure Meinung - wo ist für euch die Grenze des zumutbaren? Schon bei dem Hinweis? Oder bei verschandelten Namen? Oder erst bei wirklich komplett richtig ausgeschriebenen Shopnamen? Oder ist für euch die Grenze erst überschritten, wenn ein Link gepostet wird?

      Ich denke, dieser Austausch ist ganz sinnvoll, damit wir dann auf eine gemeinsame Grenze kommen.

      Ciao Tobias
    • Es ist egal ob Du Hüpf oder Hopf schreibst. In jedem Fall ist die Empfehlung die damit verbunden ist nicht erlaubt. Das gilt übrigens für Hopf ebenso wie für alle anderen Händler oder Shops die nicht gerade eh hier schon ein banner auf der Seite haben. Bei diesen, ich erkläre es gerne nochmal, gilt in sofern eine Ausnahme (diese darf man benennen und empfehlen) weil diese ja sowieso schon auf den Seiten empfohlen werden und es nicht zu begründen wäre in einem Text eine Empfehlung für bspw. Conrad zu verbieten, wärend keine 5cm drüber ein Banner von Conrad prangt.