Wer kann Holländisch

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    • Stell doch mal hier rein wenns nicht zu privat ist. Mit Holländisch lesen müsste das normalerweise klappen bei mir. Ich kanns zumindestens versuchen.
      Ich komm ja ursprünglich auch von nah anne holländische Grenze. Sonst kannst Du mir das Ganze auch als PN schicken.
    • Ich bin im Juni 2006 in den Niederlanden geblitzt worden. Angeblich soll ich auf einer Landtraße auf der maximal 80 erlaubt sind 98 km/h gefahren sein. Da ich im Ausland eigentlich immer penibel die Geschwindigkeit einhalten (hohe Bußgelder) habe ich gegen den holländischen Bescheid ersteinmal Widerspruch eingelegt und darum gebeten eine Beweisfoto und das Meßprotokoll zu erhalten. Beides ist gestern angekommen und mein Auto und das Kennzeichen sind klar ersichtlich. Also denke ich mir muß ich den Betrag von 60 Euro wohl bezahlen.

      Heute bekomme ich wieder Post von der Staatsanwaltschaft in den Niederlanden. Das Schreiben ist auf Deutsch verfasst bis auf einen Abschnitt aus dem ich nicht schlau werde da ich leider kein Holländisch kann:


      "De officier van justitie heeft op het beroep, ingesteld tegen bovengenoemde beschikking, beslist. Voor de inhoud en motivering van de beslissing wordt verwezen naar de door de officier van justitie afzonderlijk verzonden motivering."

      ???

      Ansonsten steht da nur nocheinmal die Auflistung die ich schon als erstes bekommen habe, sowie das ich bis 20. Jan 2007 Widerspruch gegen diese Entscheidung einriechen kann - alles in bestem Deutsch.



      Grüße

      Daniel
      Alles, was Du in Ordnung zu bringen versuchst, wird länger dauern und Dich mehr kosten, als Du dachtest.

      http://www.wildflyer-havixbeck.de
    • Ach du je, holländische Amtssprache ist wohl genauso schlimm wie die deutsche... :cry:

      Ich verstehe zwar einzelne Teile oder Wörter aber bei dem Gesamtzusammenhang bin ich mir nicht sicher, deswegen sage ich lieber nicht dazu bevor ich Dir was falsches erzähle.

      Hier sind aber bestimmt auch ein paar Holländer unterwegs, z.B. der Franz Heinzbroek, weiß aber leider grad nicht den Nickname von ihm hier im Forum.
    • In einem anderen Forum, indem ich das selbe Problem gepostet habe hat mir jemand den Text wie folgt übersetzt:


      Der allgemeine Verfolger auf dem Beruf, hat gegen die vorher erwähnte Anordnung hergestellt, entschieden. Für den Inhalt und den Beweggrund der Entscheidung bezieht auf sie durch den allgemeinen gesendeten Beweggrund des Verfolgers separat.


      :roll:

      Frei nach Atze Schröder: Ja ne, is´ klar geworden...
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