hy stefan!
was findest du interessant daran, an dem vergleich? es ist wie es ist, egal welches produkt man kauft, ob gross oder klein, teuer oder billig. es ist völlig wurscht.
was heisst kulant? sie müssen es tun, das hat nix mit kulanz oder weil sie so nett sind, zu tun.
zu deinen anderen anmerkungen, die ja an sich nicht so unrichtig sind, aber das fällt dann unter "unternehmerisches risiko". thats it. ich kann ein lied davon singen, weils mich ja auch betrifft.
daher gibts eben eine eindeutige regelung per gesetz. und daran gibts auch nix zu rütteln.
Quelle
dein händler wird sich über dich freuen, weil du ihm, sagen wir mal "keine probleme" machen möchtest. ich als händler sehe das gesetz genauso mit argwöhn. es dient aber ganz einfach als schutz für den kunden. und ich bin auch kunde.
cu mario
was findest du interessant daran, an dem vergleich? es ist wie es ist, egal welches produkt man kauft, ob gross oder klein, teuer oder billig. es ist völlig wurscht.
Viele Modellbauhändler sind ja so kulant und tauschen Euch die Brocken zu eigenen lasten aus und wickeln es dann mit dem Hersteller ab wärend ihr schon längst wieder mit Euren Modellen unterwegs seit
was heisst kulant? sie müssen es tun, das hat nix mit kulanz oder weil sie so nett sind, zu tun.
zu deinen anderen anmerkungen, die ja an sich nicht so unrichtig sind, aber das fällt dann unter "unternehmerisches risiko". thats it. ich kann ein lied davon singen, weils mich ja auch betrifft.
daher gibts eben eine eindeutige regelung per gesetz. und daran gibts auch nix zu rütteln.
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Das BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus
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dein händler wird sich über dich freuen, weil du ihm, sagen wir mal "keine probleme" machen möchtest. ich als händler sehe das gesetz genauso mit argwöhn. es dient aber ganz einfach als schutz für den kunden. und ich bin auch kunde.
cu mario
Team XRAY Austria
Aerodynamik ist nur etwas für Leute, die keine Motoren bauen können. Enzo Ferrari - Grüsse aus Österreich
http://www.ERT-Steyregg.at/
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