Vor NiMh-Explosion schützen

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    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      :ablach:

      Also. In Ingolstadt saß eine Mami mit ihrem ca. 12 Monaten alten Baby auf dem Arm, direkt bei Ausgang auf die Startziel Gerade auf der Bank.

      Da sind die Fahrzeuge nur so abgeflogen! Ihr wisst welche vermeindliche Kurve ich meine. . . :brav:

      Es sind permanent Fahrzeuge direkt in die Zuschauer geflogen. Ich saß genau an diesem Eck neben Hermann Dankel. Das einzige was die Zuschauer, dort sitzend, dafür übrig hatten, war ein breites Grinsen. Wenn da ein Modi mal eben richtig abgeflogen wäre.....BUMMS :!:

      :arrow: Jetzt Frage ich mich: was ist gefährlicher? Direkt an Start-Ziel mit nem Baby im Arm hockend, oder ein Akku der ab und zu hoch geht.

      Es liegt alles im Auge des Betrachters. Es ist und bleibt ein schwieriges Thema.

      Was haben wir bis jetzt: Laden im Säckchen, Laden in einer Box, Laden in einem Kämmerchen

      Meiner Meinung nach, wird es keine Änderung für das Laden geben. Hat doch die letzten Jahrhundert auch geklappt.
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Hy,

      eine rechteckige Tuboware Weichplastikdose
      kostet unter 5 €.
      Wo ist das Problem, darin, ohne Deckel, seine
      Akkus zu laden?
      Geht was hoch, hört man halt kurzzeitig etwas
      schlechter, die Fetzen fliegen nach oben ab und
      nicht in die Gesichter von kleinen Kindern, die
      bei ihrem Papa am Tisch sitzen.

      In den sehr dünnen Bechern sehe ich den Vorteil, daß
      sich diese in Ruß auflösen und nicht als Splitter
      erhebliche Verletzungen verursachen.

      manny
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Hi

      Nur als Idee: Man könnte auch in die Deckel von mannys Plastikdosen ein paar größere x einritzen (in etwa wie bei den Becherdeckeln einer bekannten Imbisskette).
      So könnte der Druck bei einer Explosion entweichen und man wäre weitestgehend vor fliegenden Fetzten geschützt.
      Weiß jetzt net, obs in der Praxis funzt, war halt nur so ne Idee...

      Gruß Marco
      hpi Pro4
      HB Cyclone
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      @Daffy

      das kann sich die Mutter aber aussuchen ... und darauf hingewiesen wurde sie sicherlich auch. Vor einem explodierenden Akku warnt wahrscheinlich niemand.
      Wenn ein Vater den ersten Akkusplitter aus der Backe seines Sohnes zieht, möchte ich nicht :ablach:end daneben stehen.
      Wieder da ...
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Eigentlich ist es doch ganz simpel: Begrenzen der für Rennen zugelassenen Kapazität auf 4000 mAh. Und schon haben wir stabile, funktionierende und haltbare Akkus.
      Ich könnte keine Nachteile an so einer Regelung feststellen. Eine Begrenzung der Zellenzahl bewirkt doch nur das Gegenteil.
      Zusätzliche Vorteil: Die Leistungsexplosion der Motoren wäre etwas begrenzt.

      Aber ich kann mich täuschen, den ich fahre nur Lipos und keine Rennen.

      Gruß Bob
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Wahrscheinlich labeln dann die Selektierer oder auch die Hersteller ihre 4200er und 4600er Akkus um ... immer noch TopDruck und die Spirale geht weiter ... nur mit umgelabelten Akkus. Eine Reglementierung behebt nicht das Qualitätsproblem und ist zudem nicht nachprüfbar. Wenn man etwas nicht einwandfrei und leicht nachprüfen kann, soll man es nicht reglementieren ...
      Wieder da ...
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Hallo Bob, ich bin einer von den bösen Buben,
      eine echte Wirkung bei der ganzen Thematik zeigte, wenn wir das blöde Gewinnen abschaffen und nur zum Vergnügen fahren würden. Ich würde da zwar nicht mehr mitmachen, weil ich bin einer, der um alles in der Welt nicht verlieren möchte, es aber leider sehr oft "zulassen"muß. Solange es unterschiedliche Reaktionen bei Kindern beim Mensch ärgere dich nicht gibt, werden wir mit dem Problemen, daß nur einer gewinnen kann immer konfrontiert sein. Ich hatte in jungen Jahren mal einen Abteilungsleiter, ich konnte ihn nicht leiden, der sagte immer: Maassle du hast Recht, aber du kriegst keins!

      F. Maaß
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Hallo Frohart,
      das Du einer der bösen Buben bist will ich bezweifeln. :mrgreen: Du nutzt nur das Reglement soweit aus wie es geht. Und um zu wissen, wie weit es geht, geht man auch mal drüber. Dann bekommt man einen Anschiß, flucht und motzt ein bisschen und probiert was Neues. Ist doch ok und normal. Aber weißt Du, die Karo ist reglementiert, die Reifen, Motoren und so weiter. Da kann man auch die Tankgröße (Kapazität) der Autos reglementieren. Aus besprochenen Gesundheitsgründen wäre das besser wie ein Reglement z. B. der Reifen.
      Außerdem kontrollieren wäre einfach. Die Hersteller würden sich auch hüten. Einmal falsch labeln und runter von der Liste.

      Aber wie gesagt, ich fahre keine Rennen, ich baue nur schnelle "andere" Autos die dann gute Leute fahren können (Was Aussagen über meine Fahrkünste zuläßt).

      Gruß Bob
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Meine Meinung nach .........

      Der Hersteller haftet für Seine Akkus den nach EU Recht ist bei einem Schaden in den ersten 6 Monaten davon Auszugehen das der Akku Defekt ausgeliefert worden ist. Der Hersteller müste uns nachweisen das wir Mist gemacht hätten . Erste 6 monate hat er die Beweisslast von Monat 7-24 Wir(Kunde).Das Ich hier lesen muss die Zellen 6 Wochen aus China Brauchen und dann 0.0 Volt Haben .Geht mich als Verbraucher (Kunde) nichts an. Das ist das Problem Vom Selktierer.......(Nicht Händler).Und wenn mir der Akku Hochgeht 4 x schon Passiert gabs vom Hersteller neue ........

      Gruss

      Backi
      2xCyclone D4
      Robbe San Remo
      Renn Paula III
      Robbe comtesse
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Neue gibts unter Umständen schon, aber den Spass bei der Sache, den gibts gratis! Hör auf, wenn ein Selektierer Akkus behandelt hat, geht die Haftung auf diesen über. Die ganze Angelegenheit ist, was die 0-Volt-Zellen anbelangt ein Trauerspiel. Im Grunde genommen sollte man jede Zelle, wenn man eine solche kauft, testen. Ein Ladezüklus - das ist natürlich Blödsinn, aber ich weiß keine Bessere Lösung. Eine 0-Volt-Zelle kannst du nur am Verhalten unter Last erkennen. Wenn eine solche Zelle nachgeladen wurde, hat sie beim Messen der Spannung einen sehr guten Wert. Leider ist das aber nur ein Trugbild.

      F. Maaß
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Backfisch schrieb:

      Meine Meinung nach .........

      Der Hersteller haftet für Seine Akkus den nach EU Recht ist bei einem Schaden in den ersten 6 Monaten davon Auszugehen das der Akku Defekt ausgeliefert worden ist. Der Hersteller müste uns nachweisen das wir Mist gemacht hätten . Erste 6 monate hat er die Beweisslast von Monat 7-24 Wir(Kunde).Das Ich hier lesen muss die Zellen 6 Wochen aus China Brauchen und dann 0.0 Volt Haben .Geht mich als Verbraucher (Kunde) nichts an. Das ist das Problem Vom Selktierer.......(Nicht Händler).Und wenn mir der Akku Hochgeht 4 x schon Passiert gabs vom Hersteller neue ........

      Gruss

      Backi

      also backi jetzt nochma genau, Du scheinst der Rechtsexperte zu sein :)
      Der Hersteller, also der Chinese haftet nach EU Recht ???
      oder meinst Du mit dem Hersteller den Importeur ???

      .....formulier das doch mal bitte klar und unmissverständlich und bitte mit ein paar Paragraphen zum nachlesen............ist ein echt interessantes Thema und du scheinst gute Kenntnisse in Jura zu haben.

      Viele Grüße


      Joe
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Hi,

      also wenn ich das ganze so lese, dann bin ich sehr froh, dass ich dem Elektrofahren abgeschworen habe.

      Eigentlich habe ich mich ja für den Winter dazu entschieden mal wieder 1:12 zu fahren, aber dass lass ich dann mal lieber. Da gibt es bessere Wege, sein Geld aus dem Fenster zu werfen.

      Für unsere §-Jungs hier mal etwas vom DMC Reglement:

      Allgemeiner Teil 6.3 im dritten Absatz:

      "...Kein Fahrzeug darf so gebaut sein, dass es eine Gefahr für Personen darstellt oder andere Fahrzeuge beschädigen kann...."

      Allgemeiner Teil 2.2.1

      "Die Rennleitung hat das Recht, jederzeit die Fahrzeuge zu kontrollieren. Jedes Fahrzeug, welches ein Sicherheitsrisiko darstellt oder..., erhält die schwarze Flagge und hat somit das Rennen unverzüglich zu beenden...."

      und zuguter letzt findet man dann noch unter 4.2 die Pflichten des Rennleiters, und er hat im Einzelnen die Ordnung im Bereich der Rennstrecke sicherzustellen.

      Markus

      P.S. eine Bitte übrigends an diejenigen, die alles reglementieren wollen: Überlegt euch mal vorher wie und wer dies am Rennen alles kontrollieren soll, also auch wieviele Personen dann man dafür braucht.
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      JohannesM schrieb:

      Backfisch schrieb:

      Meine Meinung nach .........

      Der Hersteller haftet für Seine Akkus den nach EU Recht ist bei einem Schaden in den ersten 6 Monaten davon Auszugehen das der Akku Defekt ausgeliefert worden ist. Der Hersteller müste uns nachweisen das wir Mist gemacht hätten . Erste 6 monate hat er die Beweisslast von Monat 7-24 Wir(Kunde).Das Ich hier lesen muss die Zellen 6 Wochen aus China Brauchen und dann 0.0 Volt Haben .Geht mich als Verbraucher (Kunde) nichts an. Das ist das Problem Vom Selktierer.......(Nicht Händler).Und wenn mir der Akku Hochgeht 4 x schon Passiert gabs vom Hersteller neue ........

      Gruss

      Backi

      also backi jetzt nochma genau, Du scheinst der Rechtsexperte zu sein :)
      Der Hersteller, also der Chinese haftet nach EU Recht ???
      oder menst Du mit dem Hersteller den Importeur ???

      .....formulier das doch mal bitte klar und unmissberständlich und bitte mit ein paar Paragraphen zum nachlesen............ist ein echt interessantes Thema und du scheinst gute Kenntnisse in Jura zu haben.

      Viele Grüße


      Joe


      Hallo,
      dies ist so nicht richtig. Mal zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:
      Gewährleistung:
      Gesetzlich festgelegt auf zwei Jahre. Der KUNDE muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf fehlerhaft war.
      Garantie:
      Freiwillig vom Hersteller oder Händler: Der HÄNDLER oder HERSTELLER muss nachweisen, dass das Produkt fehlerhaft ist.

      So entstehen auch die manchmal ersichtlichen Kombinationen 6 Monate Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.

      Akkus, Batterien und ähnliche Produkte sind Verbrauchsmaterial. KEIN Hersteller oder Händler gibt hier Garantie. Hier gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung. D.h.: Ihr müsst nachweisen, dass das Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war. Und das macht mal!

      Ihr seit also dem "guten Willen" des Händlers ausgeliefert.

      Gruß Bob
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Das sehe ich nicht ganz so.

      Die Akkus sind mit eimen Überdruckventil ausgestattet (abblasen).
      Wenn diese Ventil nicht richtig funktioniert, handel es sich um einen Produktmangel.
      Die Folgeschäden daraus sind ein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung, die in der Regel jeder Hersteller/Importeur hat.

      Zum Nachweis:
      Beim ersten Personenschaden wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten und einen Sachverständigen beauftragen.

      Wenn die Hersteller/ Importeuer jetzt weitere Akkus ausliefern, nachdem die Mängel bekannt sind, halte ich das für bedenklich.
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      RC-Team schrieb:

      Das sehe ich nicht ganz so.



      Zum Nachweis:
      Beim ersten Personenschaden wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten und einen Sachverständigen beauftragen.




      :haarerauf:
      also wenn jemand mit seinem BMW mit 150 aus der Kurve fliegt , muss auch BMW beweisen, dass es nicht am Auto lag, sondern am Fahrer ???

      Dann muss der Hersteller beweisen, dass der Nutzer nicht die Abblasöffnung zugelötet hat, oder falsch geladen hat ? Im Ernst ?
      umgekehrte Beweispflicht ?

      .........dann viel Spass in der kommenden Saison...........ohne Akkus :mrgreen:
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      RC-Team schrieb:

      Das sehe ich nicht ganz so.

      Die Akkus sind mit eimen Überdruckventil ausgestattet (abblasen).
      Wenn diese Ventil nicht richtig funktioniert, handel es sich um einen Produktmangel.
      Die Folgeschäden daraus sind ein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung, die in der Regel jeder Hersteller/Importeur hat.


      Richtig, aber da Akkus keine Garantie haben musst DU beweisen das es einen Produktmangel gab.
      Hast Du eigentlich eine gute Rechtsschutzversicherung? :oops:

      RC-Team schrieb:

      Zum Nachweis:
      Beim ersten Personenschaden wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten und einen Sachverständigen beauftragen.


      Ich bin kein Jurist, aber es wird wahrscheinlich eher folgendes passieren:
      Der Staatsanwalt wird einen Sachverständigen beauftragen um Dir nachzuweisen, dass Du einen Fehler beim Laden gemacht hast. Du kannst ja dann einen Sachverständigen beauftragen der Dir hilft zu beweisen das, wenn Du die Akkus vorschriftsmässig geladen hättest, es auch zur Explosion gekommen wäre.

      Aber lassen wir das, wir sind keine Juristen.
      Grundsätzlich halten sich geschädigte Personen aber erst mal an den Besitzer der Akkus. D.h.: Selbst wenn alles nicht Deine Schuld war, hast Du erst mal richtig Ärger!
      Habt Ihr eigentlich alle ne' Haftpflichtversicherung? :oops:

      Gruß Bob
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      Hi Leute,

      wenn es zum Personsnschaden mit einem selektierten Akku kommt wird wohl erst der Selektierer zur Verantwortung gezogen!
      Man kann den Hersteller nicht für Veränderungen verantwortlich machen die nach der Auslieferung geschehen sind.
      Die Selektierer müssen bei Mängeln der Ware sofort rügen sonst verfällt jeglicher Anspruch, Nachzulesen im HGB §377. Hier gilt das HGB weil zwei gewerbetreibende Kaufleute (Hersteller und Selektierer).

      Ich nenn mal ein konkretes Beispiel:
      Ihr habt einen BMW (Hersteller)und lasst ihn bei einem Tuner (Selektierer) aufmotzen (pushen).
      Nach 500km fliegt euch der Motor um die Ohren. Dann ist natürlich nicht BMW schuld!
      Da der Tuner Gewerbetreibender ist hätte er einen Vorschaden (wenn vorhanden) sofort rügen müssen. Tut er das nicht, trägt er die volle Verantwortung.
      Sicherlich wird in Einzelfällen auch anders entschieden und es kommt auf die Schwere der Schäden an wie verfahren wird.
    • Re: Vor NiMh-Explosion schützen

      KEIN Hersteller oder Händler gibt hier Garantie. Hier gibt es nur die gesetzliche Gewährleistung. D.h.: Ihr müsst nachweisen, dass das Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war.

      Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler. Es sei denn, da hat sich mittlerweile was dran geändert, aber so war es als die gesetzliche Gewährleistung eingeführt wurde.

      Das Beispiel mit dem BMW hinkt, da es ja "fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit" war. Es sei denn, es wäre eine Aufhängung während der Kurvenfahrt gebrochen und deshalb das Auto abgekommen... egal...

      Habt Ihr eigentlich alle ne' Haftpflichtversicherung?

      Ja, und da sind auch alle Arten von ferngesteuerten Autos, Booten und Flugzeugen drin, die nicht manntragend sind....