Schülerjob - was zahlen?

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    • Schülerjob - was zahlen?

      Für einen einfachen Job im Lager möchte ich einen Schüler einstellen. Habe damit bisher aber keine Erfahrungen. Was wäre für so eine Tätigkeit ein angemessener Stundenlohn? Gibt es hier Leute, die soetwas schonmal gemacht haben, oder selber schon Schüler beschäftigt haben?
      "Fast is fine - but accuracy is everything"
      Wyatt Earp

    • Re: Schülerjob - was zahlen?

      Hallo,
      ich habe als Schüler auch mal im Lager gejobt, mein Vorteil war dass ich auch einen Gabelstaplerschein besaß und nach einer intensiven Einweisung auch selbsttätig damit arbeiten durfte.Hinzu zählten Arbeiten wie : Ware sortieren,umpacken,auspacken und zu verschiedenen Lagerplätzen bringen dazu.
      Dafür habe ich damals 7,50€ die Stunde bekommen.
      Racersparadise Modellsport

      RC Cars Bergisch Born

      MAC Meckenheim

      LMI Racing

      PD Select

      StickOn RC
    • Re: Schülerjob - was zahlen?

      Ich würde sagen ein Schüler verdient (bekommt) nicht weniger als ein Erwachsener für einfache Arbeiten. (Stundenlohn)
      Die Frage ist wieviele Stunden es denn im Monat werden? Da stellt sich die Frage ob da sich schon ein 400 EUR Jobber "lohnt" oder ob du dir einen Arbeitslosen suchtst der sich 165 EUR im Monat dazu verdienen möchte. (15Stunden die Woche)

      Gruß,
      Uli
    • Re: Schülerjob - was zahlen?

      gem § 2 JArbSchG: (1+2) dürfen Schüler ab 15 und bis 18 Jahren für einen Schülerjob beschäftigt werden. INNERHALB der Ferien bis zu 40 Std. in der Woche und bis zu 8 Stunden pro Tag. Für Überschreitungen (die auch später angezeigt werden könnten) haftet der Arbeitgeber mit empfindlichen Strafen. Da sind die wohl beim Gesetzgeber ziemlich Spaßbefreit.

      Außerhalb der Ferien dürfen Schülerjober nicht länger als 4 Wochen im KALENDERJAHR (und dementsprechend nicht länger als 8 Std. pro Tag) beschäftigt werden. Ausnahmen kann es mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sowie einer Schulbescheinigung (das es ausserhalb der Schulzeiten (wozu übrigens auch täglich x Std. für Hausaufgaben und lernen zählen) eine Beschäftigung seitens der Schule zugestanden wird) beschäftigt werden.

      Während der Tage an denen sie Schulpflichtig sind (also an Schultagen) dürfen sie max. 2 Std. pro Tag, nicht während der Schulzeiten und nicht nach 18 Uhr beschäftigt werden.
      Es besteht ein generelles Beschäftigungsverbot an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Außnahmen gibt es im Gesundheitsbereicht, Friseurwesen und bei Musik und Darbietungsbeschäftigungen. Aber auch die Ausnahmen sind in der Menge und Zeit eingeschränkt.

      Ein Schüler darf bei weitem nicht jede Arbeit ausführen. Es dürfen keine körperlich schweren Arbeiten ausgeführt werden. Das ist sogar recht genau festgelegt, würde aber hier zuweit führen. Jegliche gefährliche Tätigkeiten (also Umgang mit Gefahrstoffen oder in Gefahrenbereichen) sind verboten. Also Tankwagen befüllen oder Sprengstoffhelfer ist nicht :) Aber Spaß bei Seite. Dazu gehört z.B. auch das führen von Fahrzeugen und durchaus auch entgegen einem hier gebrachten Beispiel Stapler fahren oder Maschinen führen.
      Insbesondere die Berufsverbände, Genossenschaften und Gewerkschaften sind streng am Ball wenn es darum geht Schüler in qualifizierten Berufsgebieten einzusetzten. Das kann nicht nur richtig Ärger geben, sondern durchaus auch richtig Teuer werden.

      Für Jugendliche müssen im voraus feststehende Ruhepausen von
      30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden und
      60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
      gewährt werden. Unbezahlte, es sei denn der Arbeitgeber möchte die Ruhepausen bezahlen. Länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden. Die Pausen sind ausserhalb des Arbeitsraums zu ermöglichen, ansonsten ist während der Ruhepausen des Schülers die Arbeit ruhen zu lassen.

      Jetzt kommts: Ein Schülerarbeiter hat unter gewissen Umständen sogar Anspruch auf Urlaub ! Dies z.B. wenn er in einer festen Anstellung steht. Also regelmässig und über einen längeren Zeitraum arbeitet. Muss im EInzelfall geprüft werden, da mir das zu komplex ist das hier aufzuführen.


      Auch ein wichtiger Aspekt ist, dass auch ein Schüler unter gewissen Umständen Versicherungspfichtig ist. So fällt eine Beschäftigung eines Schülers unter Umständen in den Bereich einer geringfügigen Beschäftigung und ist dann Sozialversicherungs- und somit Abgabepflichtig.


      Meinem Empfinden nach ist das für ein absehbar kurzes Projekt innerhalb der Ferien und mit absehbar geringen Zeitlichen Aufwand durchaus sinnvoll einen Schüler zu beschäftigen. Wenn es sich um einfache Tätigkeiten handelt, die keine besondere Qualifikation voraus setzt. Aber es gibt viele Stoperfallen bei dem sich insbesondere der Arbeitgeber richtig Ärger und auch hohe Strafen einfangen kann.

      Zwei Beispiele sind mir bei Google aufgefallen:
      A) Ein Schüler wurde immer wieder bei Fahrzeugbeladungsarbeiten beschäftigt. Irgendwann hat er sich dabei verletzt und hatte dann nicht nur Anspruch auf eine Krankenzeit (bezahl) und dann sogar auf Urlaub, sondern der Arbeitgeber ist auch noch richtig verknackt worden weil er den Junge so schwere Arbeiten nicht hätte machen lassen dürfen.

      B) ein Schüler wurde zeitweise in einem Lager beschäftigt und das über längere Zeit. Der Schüler war sehr willig und war auf Abruf da. Irgendwann haben sich Arbeitgeber und Schüler überworfen und dieser hat die überschreitung der Beschäftigungsgrenzen angezeigt. Der Arbeitgeber ist wegen dem Verstoß gegen den Jugendschutz verknackt worden.

      Sowas lässt sich alles bei Google finden. Was sich nicht finden ist was ein Schüler kosten darf. Das ist wohl verhandlungssache. Aber auch hier fanden sich beispiele in denen Schüler ein paar Euro gezahlt wurden und die Arbeitgeber dann Ärger mit anderen Angestellten, der Gewerkschaft odr der Berufsgenossenschaft (oder war es die Innung ?) bekommen haben.