Kurzarbeit und Minijob

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    • Kurzarbeit und Minijob

      Hallo,

      möchte von euch wissen ob während angemeldeter Kurzarbeit(arbeite aber wieder Vollzeit) einen 400 € Minijob antreten kann. Kann wieder das später irgendwie angerechnet werden?


      Wäre dankbar wenn jemand mir was mitteilt.
      HB Cyclone, Xray M18T Pro, HB Cyclone D4 WCE
    • Re: Kurzarbeit und Minijob

      Hm..da würde ich mal googeln oder Anwalt fragen...

      Das hier habe ich in einem Forum gefunden (elo-forum.org):

      Nebeneinkommen während der Kurzarbeit:
      Wurde die Nebentätigkeit schon vor der Kurzarbeit ausgeübt und bleibt unverändert, beeinflusst sie das Kurzarbeitergeld nicht. Nimmt der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit auf, muss er dies seinem „originären" Arbeitgeber anzeigen und der Verdienst wird ohne Abzüge angerechnet.

      Er wird mit dem tatsächlich noch erzielten Einkommen addiert und vermindert so das durch das Kurzarbeitergeld auszugleichende ausgefallene Entgelt. Bei einem Verdienstausfall von brutto 1000.- Euro und einem Nebenverdienst von 200.- Euro wird das Kurzarbeitergeld nur noch aus einem Verdienstausfall von 800.- Euro errechnet. Auch wenn die Bezüge aus einem bestehenden Nebenverdienst während der Kurzarbeit steigen, wird der Erhöhungsbetrag auf diese Weise angerechnet.