Hier im Forum wurde schon so oft auch zu anderen Themen geholfen, dass ich es einfach mal probiere.
In Jedem betrieb muss man seinen Urlaub planen. Meines wissens nach gibt der Gesetztgeber Eltern mit schulpflichtigen Kindern in der Urlaubsplanung einen Vorrang. Kenne nicht genau das gesetzt, oder meine das mal gesehen zu haben.
Nun habe ich zwar kein Schulpflichtiges Kind, plane unseren Urlaub aber mit Freunden bei denen die Frau eine Lehrerin ist. Dem Ehemann hat man nun den Urlaub gestrichen weil (angeblich) andere im Unternehmen mit Kindern (unklar ob schulpflichtig) Vorrang hätten.
Nun frage ich mich wie das die Paare in Deutschland machen bei denen ein Teil eine Lehrkraft ist. Könnten die also nur mit Glück gemeinsam Urlaub machen oder gibt es da vielleicht auch für Lehrer eine gesetzliche Reglung ? Gefunden habe ich im Netz nichts, weil auf die Anfrage bei Google Berge von Ergebnissen kommen die sich aber auf die Problematik "Eltern mit schulpflichtigen Kindern" kommen.
Hat jemand davon Ahnung und kann mir einen Tipp geben ?
In Jedem betrieb muss man seinen Urlaub planen. Meines wissens nach gibt der Gesetztgeber Eltern mit schulpflichtigen Kindern in der Urlaubsplanung einen Vorrang. Kenne nicht genau das gesetzt, oder meine das mal gesehen zu haben.
Nun habe ich zwar kein Schulpflichtiges Kind, plane unseren Urlaub aber mit Freunden bei denen die Frau eine Lehrerin ist. Dem Ehemann hat man nun den Urlaub gestrichen weil (angeblich) andere im Unternehmen mit Kindern (unklar ob schulpflichtig) Vorrang hätten.
Nun frage ich mich wie das die Paare in Deutschland machen bei denen ein Teil eine Lehrkraft ist. Könnten die also nur mit Glück gemeinsam Urlaub machen oder gibt es da vielleicht auch für Lehrer eine gesetzliche Reglung ? Gefunden habe ich im Netz nichts, weil auf die Anfrage bei Google Berge von Ergebnissen kommen die sich aber auf die Problematik "Eltern mit schulpflichtigen Kindern" kommen.
Hat jemand davon Ahnung und kann mir einen Tipp geben ?