Probleme mit Marktplatz Verkäufer

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    • Probleme mit Marktplatz Verkäufer

      Hi Leute,
      ich möchte mal eure Meinung dazu hören.
      Im Marktplatz habe ich eine Futaba T4 PK Neu, absolut unbenutzt mit Rechnung für 430,- gekauft . Ausgeschrieben war diese für 450,- ohne Bild, aber er hat mir am Telefon versichert die ist neu. Nun habe ich die Funke zuhause und stelle fest das im Akkuschacht ein Halter gebrochen ist, keine Rechnung dabei ist und das es sich um das alte Modell handelt das für 450.- Euro überall bei Händlern zu haben ist. Die neuste Version kostet ca. 500,- bei Händler. Ich bin der Meinung wenn er schon etwas das nicht dem aktuellen Modell entspricht verkauft, muss er doch zumindest die Artikelnummer angeben. Aus dieser hätte ich es erkennen können. Nun weigert er sich beharrlich und tut so als würde das ihm nichts angehen.
      Was sagt der Moderator dazu ?
      Michael
      amsc-augsburg
      1. Vorstand

      AS Racing Augsburg
      2. Vorstand
    • Re: Probleme mit Marktplatz Verkäufer

      Meine rein subjektive und persönliche Meinung, die allein auf Deinen Informationen beruht. Wenn ein neues Produkt in einer neuen Modellserie angeboten und ein gebrauchtes Gerät mit Schäden geliefert wurde, hat der Verkäufer das Objekt rechtlich gesehen zurück zu nehmen und sogar Schadenersatz (hier in Form von Portokosten) zu tragen. Grund ist dass er etwas anderes angeboten hat, als er geliefert hat. Dabei wäre zu prüfen in wie weit ein Vorsatz und ggf. Betrugsabsichten vorgelegen haben. Hat er Dir wissentlich etwas falsches geliefert, dürfte beides erfüllt sein und er könnte sogar strafrechtlich Probleme bekommen.

      In dem Fall würde ich ganz persönlich raten eine Einigung mit dem Verkäufer zu finden. Klappt das nicht, würde ich einen Anwalt einschalten und ggf. rechtliche Schritte einleiten. WENN die Sache so klar ist wie Du das hier schilderst (es gibt ja bekanntlich immer mindestens zwei Meinungen), dann würde das nach meiner Einschätzung dazu führen dass der Verkäufer letztlich nicht nur die Ware zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten müsste, sondern dass er auch zusätzlich entstehende Kosten für Anwalt und Gericht ggf. zu tragen hätte. Und das kann ganz schnell den Wert der Ware übersteigen.
      Jedoch bin ich kein Jurist und dieses ist nur meine Meinung und Einschätzung !!

      Du wirst Dir jedoch auch die Fragen gefallen lassen müssen warum Du gutgläubig von Fremden unbekannte Ware auf gut Glück kaufst, von dem Du nicht einmal ein Bild gesehen hast. Denn auch Du als Käufer musst ggf. Sorgfalt beim Kauf nachweisen.

      Eine offizielle Stellungnahme eines Moderators wirst Du hier sicherlich nicht erhalten. Der Betreiber dieser Plattform bietet nur die Möglichkeit zum privaten Kauf-/Verkauf und ist inhaltlich nicht an den Geschäften beteiligt.
    • Re: Probleme mit Marktplatz Verkäufer

      Hallo Michael,

      da kann man etwas machen. Heb bitte den Mailverkehr auf. Wenn er das Teil als NEU verkauft, dann gehst Du davon aus, dass das Ding makellos ist. Wenn das Ding dann allerdings aus dem Paket heraus nicht makellos ist(was Du zu beweisen haben dürftest, da er mit Übergabe an den Paketmann alles getan haben dürfte was in seiner Macht stand), dann entspricht das Gerät nicht deinen Vorstellungen. Grundlage des Kaufes war allerdings für Dich die Makellosigkeit. Daher fallen hier das Vorgestellte und das Tatsächliche auseinander. Ihr habt also aneinander vorbeigeredet. Im schlimmsten Falle wollte er Dir das mangelhafte Gerät nur zum Neupreis unterjubeln; dich also täuschen.

      Da Du ihm das allerdings mit deinen eigenen Worten umgehend mitgeteilt hast (Verkäufer, ich bin mit der 4PK so wie sie ist nicht einverstanden und möchte mein Geld zurück!), hast Du nichts verloren!

      Geh zum Anwalt. Keine Angst! Wenn Du keine Kohle fürn Anwalt hast, dann kannste Dir bei jedem Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein holen. Allerdings brauchste dann Nachweise dafür, dass Du bedürftig bist (Lohnauszug, Kontoauszug etc.). Der Anwalt kann dann nach Erteilung dieses scheines max. 10 EUR für seine Beratung verlangen.