Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

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    • Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Nabend zusammen,

      ich werd' die kommenden Tage meinen Krempel zusammenpacken und dann innerhalb meines Wohnorts umziehen. Dummer Weise bin ich erst seit ca. 4 Monaten hier in Hessen und habe einen noch 8 Monate lang laufenden Vertrag bei Unitymedia, einem Internet-, Telefon-, und TV-Anbieter über die Kabelleitung. Denkt Ihr, dass ich eine Möglichkeit habe, aus diesem Vertrag zu kommen, weil in der Straße, in die ich nun ziehe, keine entsprechenden Kabelleitungen liegen? Immerhin werben sie mit "TV, Internet und Telefon in Hessen", wo ich ja nach wie vor wohne, sogar in der selben Stadt, nicht einmal 3km weit werde ich umziehen, doch ausgerechnet in dieser Straße gibt es keine Leitung. :crazy:
      Ich hoffe, dass Ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt, denn zweifach für's Web und Fon zu bezahlen wäre sehr ärgerlich. Sonst müsste ich mich sehr oft zum Dinner einladen lassen, um das Geld wieder einzusparen :lol:

      Viele Grüße
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Hy,

      da wirst du wohl auf eine Entgegenkommen deines Anbieters hoffen müssen. In einem Forum ip-phone-forum.de taucht diese Frage häufig auf. Es gibt dazu glaube ich auch ein Gerichtsurteil, ein Sonderkündigungsrecht hast du aufgrund deines Umzuges wohl nicht. Aber wie gesagt lese selber mal nach.
      Der Anbieter kann ja nicht dafür das du innerhalb der Vertragslaufzeit deinen Wohnsitz wechselst :crazy: Er ist ja vermutlich bei deinem laufenden Vertrag zu Beginn in Vorleistung gegangen und hofft dies während der Laufzeit wieder einzunehmen.
      Da hilft nur freundlich zu bitten !!!!!!!!!
      Mei Maschie is hie
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Ich war selbst Kunde bei Unitymedia!
      Bin von Hessen nach Baden-Würtemberg umgezogen.
      Da war es überhaupt kein Problem mit der vorzeitigen Kündigung des Vertrages.


      Fakt ist:
      Unitymedia kann an deinem neuen Wohnwort "keine Leistung erbringen" somit dürfte die Lage hier klar sein.

      Wie immer gilt:
      Anrufen, fragen!

      Gruß
      Armin
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      arminrc schrieb:

      Fakt ist:
      Unitymedia kann an deinem neuen Wohnwort "keine Leistung erbringen" somit dürfte die Lage hier klar sein.


      Nein so klar ist die Lage nicht. :brav: Sehe es doch mal so Racereiv hat einen Vetrag über eine Leistung abgeschlossen, Racereiv ändert nun die Vetragsbedingungen !!!!!!
      Wie bereits erwähnt gibt es dazu auch ein Urteil in dem der Anbieter recht bekommen hat. Wenn man sich auf Mindestlaufzeiten einlässt muss man auch mit den Bedingungen leben. Warum sind denn die Verträge mit Mindestlaufzeit günstiger als die sofort Kündbaren :crazy:
      Meistens sind die Anbieter ja Kulant und stimmen eine Kündigung zu aber verpflichtet sind Sie nicht !
      Mei Maschie is hie
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Huhu,

      da dies kein einfaches Thema ist, helfen Rechtsansichten nach dem Motto "Was würde Oma sagen?" wenig weiter.

      Der Themeneröffner möchte nämlich schon keine Vertragsbedingungen ändern, sondern nur ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.

      Hier ist eigentlich üblich, dass Du den Vertrag kündigen kannst, wenn Du in ein Gebiet ziehst, in dem die besagte Firma ihre Leistung nicht anbieten kann. Kann sie ihre Leistung auch am neuen Wohnort erfüllen, so kannst Du den Vertrag mitnehmen und am neuen Wohnort nutzen. Es sollte dann eigentlich bei den vereinbarten Kündigungsbedingungen bleiben.

      Ferndiagnosen sind immer schwierig. Es kommt entscheidend darauf an, was im Vertrag steht. Und ob der Anbieter auch am neuen Wohnort seine Leistung erbringen kann. Was sollst Du mit einem Vertrag, bei dem der Anbieter nicht liefern kann? Er ist für Dich nutzlos und benachteiligt Dich über Gebühr.

      Fremde Urteile kann man selten komplett auf einen einzelnen Sachverhalt übertragen, da sie sich oft nur mit einzelnen individuellen Problemen beschäftigen. Daher sollte man auch hiermit vorsichtig sein und eher professionelle Hilfe zu rate ziehen.
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Martini schrieb:

      Huhu,



      Der Themeneröffner möchte nämlich schon keine Vertragsbedingungen ändern, sondern nur ein Sonderkündigungsrecht geltend machen.

      Hier ist eigentlich üblich, dass Du den Vertrag kündigen kannst, wenn Du in ein Gebiet ziehst, in dem die besagte Firma ihre Leistung nicht anbieten kann. Kann sie ihre Leistung auch am neuen Wohnort erfüllen, so kannst Du den Vertrag mitnehmen und am neuen Wohnort nutzen. Es sollte dann eigentlich bei den vereinbarten Kündigungsbedingungen bleiben.
      Ferndiagnosen sind immer schwierig. Es kommt entscheidend darauf an, was im Vertrag steht. Und ob der Anbieter auch am neuen Wohnort seine Leistung erbringen kann. Was sollst Du mit einem Vertrag, bei dem der Anbieter nicht liefern kann? Er ist für Dich nutzlos und benachteiligt Dich über Gebühr.
      .


      Genau aus diesem Grund habe ich immer erwähnt es soll selber nachlesen. Aber wer es nicht glaubt und meint man hat immer ein Sonderkündigungsrecht der liest mal hier:

      http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =1&anz=216

      und das hat nicht meine Oma gesagt :brav:
      Mei Maschie is hie
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      XrayBlaster schrieb:

      Hy,
      Er ist ja vermutlich bei deinem laufenden Vertrag zu Beginn in Vorleistung gegangen und hofft dies während der Laufzeit wieder einzunehmen.
      Da hilft nur freundlich zu bitten !!!!!!!!!


      Mein Hinweis, genau das meinte ich mit Vorleistung :punk:


      Martini schrieb:

      Daher sollte sich der Themeneröffner mal zur Lage äußern. Hat er einen Langzeitvertrag der sehr günstig ist und bei dem ihm obendrein Router etc. zur Verfügung gestellt wurde? Dann kannst das Urteil heranziehen und Schlüsse daraus ziehen.


      Und genau deshalb sollte es selber lesen

      In dem genannten Forum haben aber auch viele User berichtet das die Provider sehr kulant sind und einem eine Kündigung einräumen. Man sollte aber freundlich bleiben :sieger:
      Mei Maschie is hie
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Hallo,

      ruf deinen Anbieter an und teile denen den Sachverhalt mit. Die können anhand Ihrer Systeme prüfen, ob bei Dir Empfang im neuen Gebiet ist. Sollte es der Fall sein, dass Du keine Leistung empfangen kannst, kannst Du von einen Sonderkündigungsrecht-Gebrauch machen und deinen Vertrag kündigen. Dies, ist aber wirklich nur dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei Dir im neuen Wohngebiet/Ort keine vorhandene Leitung ist und Du definitiv nix beziehen kannst.
      endlich muss ich manch ein depp vom hpi lrp challange nicht mehr sehen
    • Re: Vor Mindestlaufzeit aus Internetvertrag kommen?

      Es gibt ein Gerichtsurteil für Anbieter die über die Endleitung der Telekom arbeiten, hier wurde ganz klar gesagt, das der Anbieter ein anrecht auf die Zahlung des Restvertrages hat, wenn dieser vorzeitig beendet werden muss, auch wenn am neuen Wohnort kein Anschluss möglich ist! Bei Kabelanbietern stellt sich das derzeit meist anderst da, hier gilt oft, das am neuen Wohnort Kabel verfügbar sein muss, um den Vertrag weiter laufen lassen zu können, bei Kabel Deutschland weiss ich, das sie es auch so händeln.
      Irgendwas ist immer