Hallo,
am vergangenen Freitag, 17°°, parkte ich meinen Opel
auf dem Parkstreifen vor der Post in Ulm, HBF.
Der Parkplatzbetreiber ist die Contipark Parkgaragen GmbH,
Firmensitz Berlin.
Ich erwarb einen Parkschein für 60 Minuten.
Diese Parkzeit überschritt ich um 30 Minuten und wurde mit
einer "Zahlungsaufforderung" belegt von 27,20€.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
4,20€ Tagesgebühr bzw 3-facher Stundensatz und
23,00€ Vertragsstrafe
Meine Frage nun, kann mir überhaupt so eine GmbH eine
solch unangemessen hohe Vertragsstrafe auferlegen?
manny
am vergangenen Freitag, 17°°, parkte ich meinen Opel
auf dem Parkstreifen vor der Post in Ulm, HBF.
Der Parkplatzbetreiber ist die Contipark Parkgaragen GmbH,
Firmensitz Berlin.
Ich erwarb einen Parkschein für 60 Minuten.
Diese Parkzeit überschritt ich um 30 Minuten und wurde mit
einer "Zahlungsaufforderung" belegt von 27,20€.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
4,20€ Tagesgebühr bzw 3-facher Stundensatz und
23,00€ Vertragsstrafe
Meine Frage nun, kann mir überhaupt so eine GmbH eine
solch unangemessen hohe Vertragsstrafe auferlegen?
manny