Hi
Einige Vereine haben den Passus in der Ausschreibung drin, das Nicht DMC Mitglieder bei einer Rennveanstalltung 3 Euro extra zahlen sollen.
Nun steht bei den meisten Ausschreibungen dieser Text drunter :
Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivilrechtliche und privatrechtliche Verantwortung
für alle von Ihnen oder den von Ihnen gefahrenen Automodellen verursachten Schäden, so weit es sich um Sachschäden am
Automodell und dem erforderlichen Zubehör handelt.
Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe Ihrer Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder
Schäden am Automodell auf jedes Recht des Vergehens oder Rückgriff gegen:
•
den DMC, dessen Präsidenten, Mitglieder und ehrenamtliche
Mitarbeiter,
•
die den DMC bildenden Orts Clubs,
•
den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
•
Behörden und jede andere Person, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung tritt.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber gültig
Mein Frage : Hebt sich das nicht irgendwie auf, und die 3 Euro sind einfach nur Luft ?
Einige Vereine haben den Passus in der Ausschreibung drin, das Nicht DMC Mitglieder bei einer Rennveanstalltung 3 Euro extra zahlen sollen.
Nun steht bei den meisten Ausschreibungen dieser Text drunter :
Haftungsausschluss:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivilrechtliche und privatrechtliche Verantwortung
für alle von Ihnen oder den von Ihnen gefahrenen Automodellen verursachten Schäden, so weit es sich um Sachschäden am
Automodell und dem erforderlichen Zubehör handelt.
Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe Ihrer Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder
Schäden am Automodell auf jedes Recht des Vergehens oder Rückgriff gegen:
•
den DMC, dessen Präsidenten, Mitglieder und ehrenamtliche
Mitarbeiter,
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die den DMC bildenden Orts Clubs,
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den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
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Behörden und jede andere Person, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung tritt.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber gültig
Mein Frage : Hebt sich das nicht irgendwie auf, und die 3 Euro sind einfach nur Luft ?