Darf der DMC das?

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    • Darf der DMC das?

      Der DMC hat den 1:12 Lauf - der für den 10.12.06 beschlossen war - trotz vorhandener Anmeldungen von Fahrern - wegen fehlender Ausschreibung abgesagt. Darf der das?

      Schließlich ist der DMC nicht Veranstalter, sondern ein Verein/Kalli. Eine Strafe, wie im Handbuch vorgesehen, mag wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand ja noch hinhauen, aber eine Absage?

      Was haltet Ihr davon?
      Suche Sekunde ....
    • Hallo Michael,

      Ja der DMC darf es.
      Es handelt sich hier um einen sogenannten SMLauf für die Sportkreismeisterschaft.
      In dem Moment ist der DMC der Veranstalter und der austragende Verein
      eben nur Ausrichter.

      Es sind zwecks Anmeldung so eines Rennens gewisse Regularien und Termine
      einzuhalten.
      Kann natürlich auch mal schief gehen. siehe Geilenkirchen
      Warum der DMC jetzt im Fall Geilenkirchen so hart reagiert hat,
      weiss ich nicht, finde das Ganze aber etwas übertrieben.

      Zumal ja die meisten Fahrer schon Bescheid wußten.

      In diesem Sinne
      mfg Peter W.
    • Hi Crew,
      das Thema Ausschreibung und deren fristgerechte Veröffentlichung, bzw. die Vollständigkeit und Korrektheit der Ausschreibung sind offensichtlich ein Thema, was sich vielen Fahrern und Funktionären noch nicht ganz in seiner ganzen Komplexität erschließt.
      Zunächst einmal muss man zwischen einem Markencup und einer DMC-Veranstaltung unterscheiden. Bei einem Markencup bestimmt der Hersteller die Spielregeln und da ist man in der Regel auch sehr flexibel und nimmt es nicht so genau.
      Was DMC-Veranstaltungen angeht, so ist wie weiter oben schon beschrieben, der DMC wie gesagt der Veranstalter und der ausrichtende Verein, bzw. Bahnbetreiber lediglich der Ausrichter.
      Da der DMC der Veranstalter ist und unter anderem auch für den Versicherungsschutz der Veranstaltung verantwortlich ist, wird also nach den offiziellen DMC-Regeln verfahren. Das sollte eigentlich logisch und nachvollziehbar sein.
      Diese DMC-Regeln besagen, dass eine Ausschreibung zum einen fristgerecht beim SK-Vorsitzenden, der DMC-Geschäftsstelle und den Ortsvereinen des Sportkreises, bzw. bei einer DM den qualifizierten Fahrern vorliegen muss und zum anderen fordern die Regeln bestimmte Angaben, welche die Ausschreibung enthalten muss.
      Dies alles hat durchaus nachvollziehbare und berechtigte Gründe und wenn die o.a. Anforderungen nicht erfüllt sind, kann also „der DMC“ durchaus eine Veranstaltung absagen oder verlegen.
      Was mich persönlich jedoch immer wieder überrascht, ist die Tatsache wie wenig Gedanken sich die Ausrichter zum Thema Ausschreibung machen.
      Oftmals ist man der Meinung gar keine Ausschreibung verschicken zu müssen, bzw. die Ausschreibungen entsprechen bei weitem nicht den Anforderungen.
      Da aber die Ausschreibung „Grundlage der Veranstaltung“ ist, sollte man diesem Thema durchaus den nötigen Raum einräumen, denn z.B. im Falle eines Versicherungsanspruchs kann es mitunter arge Probleme geben, wenn die Veranstaltung aufgrund einer fehlenden oder falschen Ausschreibung gar keine Grundlage hatte. Darüber sind sich leider viele Ausricher absolut nicht im klaren.
      Da sich solche Fälle in der letzten Zeit zu häufen scheinen, hat „der DMC“ hier offensichtlich eine etwas härtere Gangart eingeschlagen.
      Das alles kommt für mich nicht wirklich überraschend und ist eine logische Folge vieler Versäumnisse in der jüngsten Vergangenheit.
      Beste Grüße
      Dieter

      >> Technology is no substitute for technique <<
    • Absolut korrekt !

      Da ich bei uns im Verein die Ausschreibungen mache und verschicke, habe ich mir angewühnt, diese streng nach den Regeln des DMC-Handbuches zu erstellen. Ich kann auch nur jedem empfehlen, das mit der nötigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu betreiben.

      Seitdem sind die Ausschreibungen zwar 3-4 Seiten lang, aber man kann auch etwas damit anfangen.

      Viel Spaß bei den Rennen, Michael
    • Hi
      nur mal so zur Info

      im Motorsport (an dem wir uns ja immer wieder orientieren) muss eine Ausschreibung bevor sie zu den Teilnehmern verschickt wird vom Dachverband genehmigt und mit einer Genehmigungsnumer versehen werden. Selbst dann wenn der Dachverband der Serienveranstalter ist wird dies so praktiziert.
      Warum: Siehe Post vom Dreherkönig

      Wäre mal ein Antrag zum SBT wert. Die Geschäftsstelle hätte da zwar mehr Arbeit, es würde aber kaum mehr unvollständige Ausschreibungen geben.

      Denn keine genehmigte Auschreibung, kein Rennen.

      Diddi
      Diddi
    • Hy,

      vor einiger Zeit wurde den Mettenheimer (Süd)
      das Prädikat SM Lauf nicht gegeben, weil
      irgendeiner gepennt hat und es zu keiner
      reglementgerechten Veröffentlichung kam.

      Ich selbst habe auch mal bei einer Markenserie
      ordentlich Wind gemacht, weil ein Renntermin
      nur einer kleinen Personengruppe mitgeteilt wurde,
      die auf der zuvor gemachten Veranstaltung
      zusammenstand. Ich bin da die Fleißigenwertung
      mitgefahren und habe von dem Münchner Termin
      nichts erfahren.

      Es macht also schon Sinn, wenn die Formalitäten
      festgelegt werden und es dann auch zu einer
      Absage führt, wenn sich einige nicht daran halten.
      Mit Bürogratismuß hat das nichts zu tun sondern
      mit Fairneß allen gegenüber.

      Manny
    • ich weis auch nicht warum leute, die schon jahrelang im renngeschehen mitmischen, nicht in der lage sind ne ordnungsgemäße und pünktliche ausschreibung zu verschicken.

      eigentlich sollte man da als SK mal reagieren und solchen vereinen keine sm-läufe mehr geben.

      der dmc sollte eigentlich mal immer so hart durchgreifen damit die leute es mal lernen, dass es auch bestimmte regeln gibt an die man sich halten muss

      gruß
    • genau, den Vereinen Ihren ehrenamtlichen Mitgliedern und allen anderen die sich engagieren oder engagieren wollen die Hürden möglichst hoch legen dann schaffen wirs vieleicht immer weniger Vereine zu finden die überhaupt noch ein Rennen veranstalten wollen.