Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

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    • Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Hi,

      ich persönlich frage mich, warum werden Auszubildende, Wehr/Zivildienstleistende, Stundenten nicht als "Jugendlicher" gesetzt?

      Da ich der Meinung bin das für die oben erwähnten Gruppen das Hobby schon teuer genug ist und denen hier etwas entgegen gekommen wird.

      Ich würde mich da über eine ordentliche Erklärung mal freuen da ich leider über Suche nix finden konnte.

      Gruss Rico
      Kuchen mit einem Zettel am Bein...
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      hi,

      ich denke das hat damit zu tun das Jugendliche in der Regel noch kein Einkommen haben im Gegensatz zu den von dir genannten Personenkreisen, wobei du bei deiner Idee auch Personenkreise ausschliesst denen es finanziell sicherlich auch nicht besser geht. Warum schliesst du diese Menschen aus ? Das Einkommen deiner genannten Personengruppe ist zwar gering aber bei deiner Idee müsstest du eigentlich auch Rabatte für alle Geringverdiener geben, also auch Hartz IV, Alleinerziehende, quasi alle Menschen mit geringem Einkommen.Wenn man deine Idee weiter denkt heisst das in letzter Konsequenz mit Verdienstbescheinigung zum Rennen erscheinen.
      Meine persönliche Meinung ist das ich gerne paar Euro mehr bezahle die ALLEN Geringverdienern dann durch geringere Beiträge/Startgebühren etc. zu gute kommt, aber ob du dafür eine Mehrheit findest ?

      Versuche es, stelle doch über deinen Verein einen Antrag und vertrete ihn auf dem SBTtag.
      mfg
      Axel
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Hi,

      mit der Antwort gebe ich mich nicht zufrieden.
      Ich mein ja nur, im Kino bekommt man mit einem Schüler/Wehrdienstausweis auch Rabatt.
      Und Auszubildender kann man schon mit 16 sein und gilt noch als Jugendlicher obwohl man schon was verdient. Widerspruch in sich also?

      Gruss Rico

      Ps.: Will keine Diskussion Lostretten sondern nur ein Logische Antwort bekommen.
      Kuchen mit einem Zettel am Bein...
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      ich vermute mal, das man die ganzen sachen nicht einfach kontrollieren kann.
      ein jugendlicher ist bis 16 oder 18 weis ich jetzt gerade nicht mehr ein jugendlicher.
      z.b. azubi kann man theoretisch immer sein, und ist deswegen für den dmc schwer bzw garnicht zu kontrolieren.
      Fuhrpark
      Tamiya TRF417
      Tamiya F104Pro SpeedPassion
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Dem geringverdiener würde ich wegen der nicht Nachweisbarkeit oder des grossen Aufwands ja auch aussen vorlassen.

      Aber die Anregung finde ich gut und für den genannten Personenkreis ist es einfach mit gültigem Ausweis einen Beweis anzutreten.

      Die vorhandene Regelung ist schwerer durchzusetzen den jugendliche haben keine Ausweispflicht und dort gilt zumeist ohnehin der gute Glaube an die Angaben oder kam schon einmal jemand mit einer Ausweiskontrolle (Geburtsurkunde)?
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Tamiya-Racer schrieb:

      ich vermute mal, das man die ganzen sachen nicht einfach kontrollieren kann.
      ein jugendlicher ist bis 16 oder 18 weis ich jetzt gerade nicht mehr ein jugendlicher.
      z.b. azubi kann man theoretisch immer sein, und ist deswegen für den dmc schwer bzw garnicht zu kontrolieren.


      Jeder Azubi bekommt eine Schülerausweis wo er zur berufsschule geht... also nachweisbar...

      Ps.: Was ist mit Abiturianten? Über 18 und kein eigendes einkommen?
      Ps.: Soll kein streitgespräch oder sowas werden findd as nur intressant mal zu wissen.

      Gruss
      Kuchen mit einem Zettel am Bein...
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      so na dann werd ich mal mein wissen loswerden:

      jugendlich / bzw. jugendlicher ist nicht eindeutig (im sinne von allgemein gültig) definiert. damit definiert jeder bereich der altersklassen festlegen muss, die klasse jugend anders.
      Definition laut Wikipedia
      Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr. Diese Zeit wird auch als Adoleszenz bezeichnet.

      wehrpflichtige / ersatzdienstleistende bzw. schüler / auszubildende sind durch recht und gesetzt definiert und damit allgemein gültig.
      vielleicht hilft es ja weiter.
      wissen ist macht, nix wissen macht nix

      :fahren: :fahren:
      in der garage: emaxx 3905, losi mini-t, trx slash, jamara x18crt
      in der werkstatt:
      im hangar: HGle
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      ovl_pvl schrieb:

      so na dann werd ich mal mein wissen loswerden:

      jugendlich / bzw. jugendlicher ist nicht eindeutig (im sinne von allgemein gültig) definiert. damit definiert jeder bereich der altersklassen festlegen muss, die klasse jugend anders.
      Definition laut Wikipedia
      Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr. Diese Zeit wird auch als Adoleszenz bezeichnet.

      wehrpflichtige / ersatzdienstleistende bzw. schüler / auszubildende sind durch recht und gesetzt definiert und damit allgemein gültig.


      Das Heißt also.

      Jügendliche sind von 13 - 21 Lebenjahr.
      wehrpflichtige / ersatzdienstleistende bzw. schüler / auszubildende sind durch recht und gesetzt definiert und damit allgemein gültig.
      als was, sind Sie den genau Difiniert?.


      Ich habe auch nochmal gewikipediat und bin folgendes gestoßen.

      Die UN-Generalversammlung definiert Personen, die älter als 15 Jahre und jünger als 25 Jahre alt sind, als Jugendliche. In dieser Kategorie soll aber zwischen den Teenagern (13 bis 19) und den jungen Erwachsenen (20-24) unterschieden werden, da die Probleme auf soziologischer, psychologischer und gesundheitlicher Ebene stark differenzieren.

      Irgendwie wiederspricht sich Wiki hier :)
      Einerseits Jugendlich aber dan doch wieder "Junge Erwachsenen" OhGottOhGott

      Weiß jemannd wie es Rechtlich mit Schülern/Wehrdienst/ersatzdienst/Studenten auszieht gelten diese als jugendliche oder giebt es hier eine besondere Lösung? Wiki und rechtliches ist immer so eine Sache :)

      Gruss Rico
      Kuchen mit einem Zettel am Bein...
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Ihr wollt dann bei der U16 EM dann also U16-Wehrdienst-Ersatzdienst-Studenten-usw Spielen Lassen. :ohmann:

      Die Bezeichnung Jugend bzw Junior im DMC ist eine ALTERSKLASSE genause Wie Ü40. und hat daher nichts mit dem Einkommen zu tun(und sollte es auch nicht).

      DerirgendwannÜ40Cruise.
      Team CS-Electronic
      Team Schumacher
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      cruise schrieb:

      Ihr wollt dann bei der U16 EM dann also U16-Wehrdienst-Ersatzdienst-Studenten-usw Spielen Lassen. :ohmann:


      Hmm da hast du was missverstanden.

      1.- Bei der U16 könnten tehoretisch ja auch Wehrdienst-Ersatzdienst-Studenten sein, doch nicht 16 oder älter :) aber dies wäre ehe sehr unverscheinlich.

      cruise schrieb:


      Die Bezeichnung Jugend bzw Junior im DMC ist eine ALTERSKLASSE genause Wie Ü40.


      Ich danke dir für die aufklärung, darum ging es doch "eigentlich".

      Gruss
      Kuchen mit einem Zettel am Bein...
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Im SGB findet man eine Definition, die natürlich nur für dieses Gesetz verbindlich ist, die aber auch sonst hilfreich sein kann.

      SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) § 7:

      Im Sinne dieses Buches ist
      1. Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist...,
      2. Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
      3. junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist
      4. junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist...

      Ich stütze Axels Idee, halte diese in der Praxis allerdings für schwer durchführbar, da die Überprüfung der Bedürftigkeit von z.B. Rennteilnehmern problematisch und für die Betroffenen peinlich sein kann.
      Tamiya TT-01E





      amsc-herne.de
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Hallo,

      so ganz hab ich das Anliegen immer noch nicht verstanden, aber hier mal eine Antwort zu den 2 Möglichkeiten, die ich sehe:

      Einteilung von den Personengruppen in die Jugendlichensparte des DMC. Dann wäre ein Azubi mit 22 Jahre ein Jugendlicher und könnte mit 22 Jahren Deutscher meister Jugend werden. das ist m.E. Blödsinn, denn in Deutschland und somit auch beim DMC gilt erstmal die Genze von 18 Jahre zum Einstieg ins Erwachsenenalter.

      Die Einteilung in die Jugendlichengruppe, um NUR damit zu erreichen, dass Aufnahmegebühren und Nenngelder billiger werden ist ein Streitpunkt, über den man diskutieren kann. Ich denke mal, dass man hier mal eine Liste der Personengruppe aufstellen soll, die nicht soviel Geld haben.

      Am SBT gibt es den Punkt Festsetzung der Beiträge und hier kann man mal den antrag stellen, ob obige Personengruppen hier wie Jugendliche behandelt werden. Dann müßte noch ein Antrag auf Änderung des Punktes kommen, an dem das Nenngeld im Jahrbuch angesprochen wird. Besser noch wäre es aber die Einteilung in der Satzung, welche ebenfalls am SBT geändert werden kann festzuschreiben. Ich habe leider kein Jahrbuch und Satzung zur Hand somit kann ich keine §§§ nennen. So dann entscheiden die Deligierten und ...

      Gruß

      Markus
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Oder man schafft die Ermäßigung allgemein ab. Dann gibt es auch keinen Diskussionspunkt mehr.
      Die meisten Jugendlichen haben doch sowieso mehr Geld zur Verfügung als der typische Erwachsene, der vielleicht noch eine Familie ernähren muss.

      Gruß
      David
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    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      David schrieb:

      Die meisten Jugendlichen haben doch sowieso mehr Geld zur Verfügung als der typische Erwachsene


      Es giebt die und die Jugendlichen, abschaffen wäre ein Totaler fehler und der falsche weg.

      Gruss
      Kuchen mit einem Zettel am Bein...
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Hallo,
      in der Diskussion gehen eher verschiedene Dinge durcheinander.

      Die Altersklassen im DMC, also X, J, E und 40+, folgen in erster Linie den üblichen Einteilungen der Mitglieder in den Ortsvereinen bzgl. der Wertung bei Wettbewerben und haben keinen Bezug zu irgendwelchen Kosten. Für die Definition von Jugendlichen bezogen auf die Aufnahmegebühr gelten die gesetzlichen Regelungen zur Volljährigkeit in Deutschland.

      Auf dem letzten SBT wurde beschlossen, dass es für Jugendliche keine Aufnahmegebühr gibt.
      Der Mitgliedsbeitrag ist für aller Altersklassen gleich, so wie auch die Leistungen für alle Altersklassen gleich sind.

      Das ist aber m.E. auch der geringste Posten bei den Kosten für unseren Sport.
      Die Beträge der Nenngelder, die Höhe evtl. fälliger Nachnenngebühren, doppelte Nenngebühren bei Start in zwei Klassen während einer Rennveranstaltung, Campinggebühren, anteilige Kosten für Strom, Wasser , sanitäre Einrichtungen etc., das alles liegt in der Verantwortung der ausrichtenden Vereine. Genauso wie die Regelung ihrer Aufnahme- und Jahresbeiträge und ob diese nach bestimmten Kriterien, z. B. Einkommenshöhe, gestaffelt werden oder nicht. Eine einheitliche Regelung dafür ist nicht vorhanden und sicher auch wenig sinnvoll.

      Jürgen Feuerstake
      Ref. Jugend im DMC
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Hallo Jürgen,

      es ist zwar richtig, dass im DMC Jugendliche keine Aufnahmegrbühr bezahlen, allerdings solltest Du als
      Jugendreferent schon wissen, dass der Jahresbeitrag für Erwachsene und Jugendliche unterschiedlich
      ist. Jugendliche bezahlen derzeit 109,- Euro Jahresbeitrag, Erwachsene 30,- Euro.

      Viele Grüße
      Heiner
    • Re: Jugendlicher Definition Auzubildender, Wehr/Ziviel... usw.

      Heiner schrieb:

      Hallo Jürgen,

      es ist zwar richtig, dass im DMC Jugendliche keine Aufnahmegrbühr bezahlen, allerdings solltest Du als
      Jugendreferent schon wissen, dass der Jahresbeitrag für Erwachsene und Jugendliche unterschiedlich
      ist. Jugendliche bezahlen derzeit 109,- Euro Jahresbeitrag, Erwachsene 30,- Euro.

      Viele Grüße
      Heiner


      Na, mein Schriftführer, da hast Du wohl schon viel weitreichendere Informationen als ich. Mein Kenntnisstand ist noch die Höhe des Jahresbeitrages von 10,- EUR für Jugendliche.
      Zugegebenermaßen ist aber mein Satz mißverständlich, er zielte in erster Linie auf auf den Gegenwert der Beiträge ab. Ist doch aber gut, dass hier eine Plattform existiert, wo derartige Dinge durch aufmerksame Beobachtung sofort richtig gestellt werden können.

      Jürgen