regelfrage

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    • Re: regelfrage

      Hm....
      Wenn man sich mal genau durchliest, was da steht, nicht was gemeint ist, wird's noch komplizierter...
      Erstens geht es um Quarzpaare, nichz um Kanäle. DSM und Synthesizer haben damit dann wohl ein Problem.
      Zweitens steht da nur, dass man sich nur mit drei funktionierenden Quarzpaaren nennen kann. Dass man diese dann auch einsetzen muss steht nicht geschrieben.
      Drittens kann es wohl auch 3 mal die selbe Frequenz sein, da nichts von drei unterschiedlichen Quarzpaaren geschrieben steht. Allerdings müsste man dieses Quarzpaar dann auch drei mal besitzen...

      Gemeint ist sicher, dass alle in Deutschland für den RC-Car Bereich zugelassenen RC-Anlagen erlaubt sind. Bei RC-Anlagen, die Quarze benötigen, müssen eben 3 verschiedene Kanäle, sprich Frequenzen, angegeben und beim Rennen mitgeführt werden.
      Ich würde einfach beim Veranstalter nachfragen, ob ich auch mit einer Synthesizer- oder DSM-Funke fahren darf. Vermutlich wurde nur vergessen das in die Ausschreibung mit aufzunehmen.

      mfg Stefan
    • Re: regelfrage

      Hallo,

      also, erstens habe ich so eine Ausschreibung noch nie gesehen, in der nur was von drei Quarzpaaren steht, und da würde ich mich auch nicht nennen.

      Erstens weis ich nicht, welche Klasse, welches Rennen und wo das stattfindet und wie ich da hinkommu und vor allem Wann.

      Allerdings ist die Nennung billig, denn von Nenngeld steht auch nichts und die Nennung hängt man zuhause auf, denn wohin soll ich sie schicken.



      Soviel zur Wortglauberei.


      Jede Ausschreibung hat normalerweise einen Verweis auf das DMC Reglement, welches zusätzlich auch gilt. Und hier in der Ausgabe 2007 steht in den Punkten Allgemeiner Teil 1.3.9 und 6.1 und 6.2 wie zu verfahren ist. Also im Bezug auf DSM und dessen Erlaubnis.
      Bei Synti-Anlagen (tschuldigung, ich kann das Wort nicht richtig schreiben) ist der Fall so, dass die Annahme vorausgesetzt, dass Quarze und Frequenzen und Kanäle einen gewissen Zusammenhang haben, es so ist, dass derjenige der in Besitz einer solchen Anlage ist, ja mehr Kanäle, oder Frequenzen zur Verfügung hat, und somit die geforderte Anzahl an Quarzen locker überschreitet. Somit ist auch diese Anlage zugelassen.

      Richtig ist aber auch, dass die Ausschreibung veraltet ist, und beim Rennen kann man ja mal ein Wort mit den Verantwortlichen sprechen. Erfordert zwar viel Courage von dem der es anspricht aber...

      ...so was wirkt viel besser, als im Web abzulästern --- glaubt es mir

      Gruß

      Markus