Wo wir gerade so fein dabei sind. Noch ein Unding aus deutschem Recht.
Ein entfernter Bekannter von mir (hüstel :-)) hat vor einer ganzen Weile beim gemüdliche (schnellen) Autofahren einen plötzlichen Lichtblitz erlebt. Mit anderen Worten: er war etwas zu schnell. Er hat es bemerkt und er wußte dass er zu schnell war. Dementsprechend hat er einen Zahlungsbescheid erwartet, den er auch bereit war zu bezahlen. Es passierte aber lange nichts, so dass er schon dachte dass man ihn einfach vergessen habe. Aber die Stadtkassen vergessen einem bei sowas wohl nicht
Er bekam einen Brief in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er der Zahlungsausforderung in höhe von vom xx nicht nachgekommen sein und er nun 38 Euro zu zahlen habe. Er hatte aber garkeinen Brief bekommen. Das behaupten sicherlich viele, aber in diesem Fall glauben wir es einfach mal.
Dementsprechend schrieb er einen Einspruch und teilte mit dass er
a) seine Schuld einsieht und auch bereit ist (und war) diese mit 15 Euro zu bezahlen.
und
b) er aber nie eine Benachrichtung bekommen habe.
Nun erhielt er darauf wieder einen Brief mit einer Belehrung dass er den Betrag von 38 auf jeden Fall zu bezahlen habe. Ob er eine Benachrichtung bekommen habe oder nicht sei egal. Es sei der Stadt nicht zu zumuten dieses nachzuweisen von daher sagt die deutsche Rechtsprechung dass er zur Zahlung des erhöhten Bussgeldes verpflichtet ist, ob er benachrichtigt wurde oder nicht ist egal. Und das wurde auch gleich mit einem Richterspruch untermalt.
Bedeutet also dass die Bußgeldstelle sich den ersten Brief schenken könnte und gleich einen Betrag erhebt der (wie in diesem Fall) mehr als doppelt so hoch ist. Und Du kannst nicht mal was dagegen machen. Selbst wenn Du nachweisen könntest (was Du nicht kannst) dass Du den Brief nicht bekommen hast.
Sicher behaupten viele sie haben nichts bekommen. Wahrscheinlich zuviele. Aber es mag auch Leute geben die recht haben. Ist aber egal... die müssen trotzdem zahlen. Und die Stadtkasse freut sich.
Ist das fair ?
Ein entfernter Bekannter von mir (hüstel :-)) hat vor einer ganzen Weile beim gemüdliche (schnellen) Autofahren einen plötzlichen Lichtblitz erlebt. Mit anderen Worten: er war etwas zu schnell. Er hat es bemerkt und er wußte dass er zu schnell war. Dementsprechend hat er einen Zahlungsbescheid erwartet, den er auch bereit war zu bezahlen. Es passierte aber lange nichts, so dass er schon dachte dass man ihn einfach vergessen habe. Aber die Stadtkassen vergessen einem bei sowas wohl nicht
Er bekam einen Brief in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er der Zahlungsausforderung in höhe von vom xx nicht nachgekommen sein und er nun 38 Euro zu zahlen habe. Er hatte aber garkeinen Brief bekommen. Das behaupten sicherlich viele, aber in diesem Fall glauben wir es einfach mal.
Dementsprechend schrieb er einen Einspruch und teilte mit dass er
a) seine Schuld einsieht und auch bereit ist (und war) diese mit 15 Euro zu bezahlen.
und
b) er aber nie eine Benachrichtung bekommen habe.
Nun erhielt er darauf wieder einen Brief mit einer Belehrung dass er den Betrag von 38 auf jeden Fall zu bezahlen habe. Ob er eine Benachrichtung bekommen habe oder nicht sei egal. Es sei der Stadt nicht zu zumuten dieses nachzuweisen von daher sagt die deutsche Rechtsprechung dass er zur Zahlung des erhöhten Bussgeldes verpflichtet ist, ob er benachrichtigt wurde oder nicht ist egal. Und das wurde auch gleich mit einem Richterspruch untermalt.
Bedeutet also dass die Bußgeldstelle sich den ersten Brief schenken könnte und gleich einen Betrag erhebt der (wie in diesem Fall) mehr als doppelt so hoch ist. Und Du kannst nicht mal was dagegen machen. Selbst wenn Du nachweisen könntest (was Du nicht kannst) dass Du den Brief nicht bekommen hast.
Sicher behaupten viele sie haben nichts bekommen. Wahrscheinlich zuviele. Aber es mag auch Leute geben die recht haben. Ist aber egal... die müssen trotzdem zahlen. Und die Stadtkasse freut sich.
Ist das fair ?