Habt Ihr schonmal einen Shop wegen nichtlieferung angezeigt?

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    • Habt Ihr schonmal einen Shop wegen nichtlieferung angezeigt?

      Hy,

      hat jemand von Euch schonmal Probleme mit einem Internetshop aus Deutschland gehabt, wo es am Ende keinen Kontakt mehr gab/gibt und Ihr das Geld nicht zurück bekommt?

      Mein Problem ist, das ich eine Bestellung über 45,46 Euros am 23.6 getätigt habe, Namen nenne ich jetzt erstmal keine, am 25ten wurde das Geld gebucht und soweit schien alles OK.

      Nach 2 Wochen wurde mir Telefonisch mitgeteilt, klar, ich habe angerufen, das ein Teil nicht vorhanden war und Sie es so schnell wie möglich nachsenden würden.

      Nach weiteren 10 Tagen habe ich schriftlich (email) diese Bestellung stoniert. Als ich keine Antwort bekam, bzw. Geld rief ich dort erneut an.

      Man sagte mir das mein Paket unterwegs sei, Hermes. Gut, das kann dauern, aber ne Woche später hatte ich dann totall die Schnauze voll und wollte Telefonisch endgültig von der Bestellung abspringen, obwohl ich die Teile gut gebrauchen könnte.

      Seit dem 10.7 bis 31.8 sind die Jungs aber schlecht-garnicht erreichbar, die ziehen wohl um, oder was auch immer. Ans Telefon geht seidem keiner mehr.

      Vor 6 Tagen habe ich dann eine Email geschrieben, da sich endgültig von der Bestellung abspringe und Ihnen eine 10 Tagesfrist gesetzt.

      Nun die Frage, wie läuft sowas ab, wenn Ich zur Polizei gehen würde und Anzeige erstatten würde? Hat da jemand Erfahrung mit? Kostet mich das erstmal was?

      Ich habe einfach die Schnauze voll, fühle mich totall verarscht und will mein Geld zurück.

      Ein anderer Weg fällt mir momentan nicht ein, per Email kommt keine Antwort, der Bestellstatus ändert sich nicht und per Telefon meldet sich dort auch niemand, egal zu welcher Zeit ich anrufe und das bei 7 Tagen die Woche, wo man bestellen "kann".

      Finde sowas einfach nur Dreist. Vielleicht habt Ihr ja noch einen Tip, abwarten bis zum 31.8 sehe ich nicht ein. Dafür ist meine Geduld am Ende, sowas muß ich mir nich antuen, sorry, aber der Kunde bestellt, bezahlt, erhält aber leider nichts.

      ?!?-Danke.
    • Hallo,
      wegen was willst Du den Shop den anzeigen? Betrug? Unterschlagung? Vergiss es! Da müsstest Du Vorsatz nachweisen. Dazu müsste es schon mehrere Geschädigte geben.
      Momentan hast Du "nur" eine private Forderung an den Shop.
      Die musst Du jetzt erst mal NACHWEISSBAR einfordern. Sprich: Ein Brief (Einschreiben) mit einer angemessenen letzten Frist (7 Tage). eMail reicht nicht! Anschießend kannst Du Deine Forderung gerichtlich eintreiben. Jetzt benötigst Du schon einen Anwalt.
      In einer Gerichtsverhandlung bekommst Du wahrscheinlich Recht. Sprich: Einen sogenannten "Titel".
      Den wiederum musst Du gegenüber dem Shop durchsetzen. Sprich: Notfalls Gerichtsvollzieher.

      Fazit: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast. Los geht's!
      Wenn Du aber keine RSV hast, bedenke das Du bis zum Titel schon einige 100 Euro ausgegeben hast und Du nicht weißt ob Du Deine Forderung (45,46 + Anwalts- und Gerichtskosten) durchsetzen kannst (z.B.: bei Konkurs des Shop's)

      Gruß Bob
    • Du kannst den Shop Anzeigen, dadurch erhabst du allerdings keine Forderung. Du gehst zur Polizei und erstattest Anzeige wegen "Warenbetrug"!
      4 Wochen reichen um "schuldhaftes Zögern" nachzuweisen.
      Um eine Forderung zu erheben mußt du erstmal eine Frist setzen(konkretes Datum nennen, keine angaben wie "innerhalb 2 Wochen"). Diese muss nachweislich beim Empfänger zugehen, am besten Einschreiben (mit Rückschein!!!) oder Fax. Darin drohst du vom Vertrag zurück zu treten. Wenn der Händler die Frist verstreichen läßt, mußt du schriftlich vom Vertrag zurücktreten, unbedingt Bankverbindung angeben und Unterschreiben. Die Portokosten kannst du dem Händler als Mahngebühren in rechnung stellen.
      Nun kannst du deine Forderung gerichtlich durchsetzten, dazu gehst du zu deinem zuständigen Amtsgericht und besorgst dir einen Antrag für Mahnbescheid(gibts im Schreibwarenladen). Der kostet 3-5€ und reichst ihn ein. Legt der Verläufer innerhalb der gerichtlichen Frist keinen Widerspruch ein, bekommst du Post vom Amtsgericht und kannst einen Vollstreckungsbescheid einreichen. Mit diesem kannst du ein Gerichtsvollzieher beauftragen.
      Das kannst du alles ohne Anwalt erledigen, allerdings solltest du auf deine Rechtschreibung achten!
      Wenn der aber Verkäufer Widerspruch einlegt solltest du einen Anwalt fragen (schick mir einfach eine PN).

      p.s. alle Rechnungen aufbewahren
    • Solche Gesichte sind hier in den vielen Jahren so oft aufgekommen und 98% derer haben sich dann erledigt indem die Parteien dann doch mal zueinander gefunden und "geredet" haben. Und ich denke das sollte auch in diesem Fall möglich sein. Zur Not per Briefpost mit einer Frist.

      Und wie immer gibt es auch eine zweite Seite und eine andere Sichtweise. Die kennen wir nicht und daher erlaube ich mir in solchen Angelegenheiten keine Meinung und verbiete mir Partei zu ergreifen. Was sich in fast allen Fällen auch als gut heraus gestellt hat.

      Ich kann nur für mich sagen, dass wenn ich in dieser Situation wäre, ich die Angelegenheit versuchen würde durch einen Kontakt zu klären und es sonst förmlich regulieren würde.
    • Sicherlich klärt sich soetwas zu 98% aber auf der Internetseite von denen steht was von "eingeschränkter Erreichbarkeit" und nicht, das überhaupt nichts geht. Wie soll man sowas klären, wenn man keinen Ansprechpartner hat?

      Das Hauptproblem finde ich liegt in der Macht der Händler, die wollen die Kohle am besten SOFORT haben, dann liegts bei denen in den Händen. Das nervt mich total. In diesem Falle, hat man keinen Ansprechpartner oder die ignorieren mich am Telefon. FAX Nr. haben die aus dem Impressum genommen.

      Ich sehe es einfach nicht ein, das ich solange warten soll, wie bis die sich melden oder was überweisen/versenden.

      Ich werde meine Forderung nach Ablauf erneut per Brieg aufsetzen und dann "richtig" mahnen, ich dachte eine 10 Tagesfrist ab "heute" wäre legitim.

      Auf so Läden habe ich einfach keine Lust mehr, hätte ich per Paypal bezahlt hätte ich mir die Kohle sofort wiederhohlen können, aber leider war es eine Überweisung.

      Schade das man da keine weiteren "Ansprüche" hat, den immerhin "horten" bzw. halten die mein Geld zurück. Ja klar, ist nicht die Summe schlecht weg, aber für mich sind knapp 50 Euros ne Menge Kohle.

      Werde die Ratschläge befolgen, wie gesagt, bis heute ist weder Ware noch Geld wieder hier eingetroffen. Mittlerweile sollte das Paket seit knapp 2 1/2 Wochen unterwegs sein, is klar...
    • Ich hab gerad etwas ähnliches bei einem User von RCWeb ..er hat inseriert und sich auch fleißig gemeldet...dann hat er geld via überweisung bekommen... seit 8 Tagen jetzt funkstille
      Das Geld ging an eine Caroline Brancacio!
      Das ist nun das zweite mal das ich ärger mit einem rcweb mitglied habe aus dem folhmarkt bereich...wie sichert ihr euch dort ab? wenn ihr was kauft?
      Tamiya EXO Six , TRF 419x, Exo Five, Bantam DX8
      Tamiya F102 , F103
      Infos unter http://www.rcworld-ohz.de
    • Ab sofort nur noch Paypal. Wenn ich mir ganz unsicher bin, auf Nachnahme.

      Die Sache hat sich bei mir übrigens zu 99% erledigt! Geld kommt heute oder Montag zurück :D Allerdings schon der Hammer, was einem Shop so an Ausreden einfallen kann :roll:
      Letzten Endes war es bei mir die Bank schuld, sowie Hermes, die seit 2 Wochen mein Paket wohl durch die Gegend schleppen...
    • Navchname ist im übrigen auch sehr unsicher.... ich hab schon mal statt eines yokomo BD's ein paket kekse bekommen! glücklicherweise kannte ich den postboten und hab die annahme verweigert!
      Finde das in der modellbauscene eine sauerrei...den normal sind Modellbauer keine Kriminellen!
      Hab ich bei paypal die chance das geld zurück zu holen? nachdem ich es gesannt habe?
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    • So die geschichte geht weiter! Nach zahlreichen drohmails an den Verkäufer (ohne antwort) stand ca 2 wochen nach bezahlung der postbote vor der tür und übergab mir ein Paket mit dem Modell.... ich war glücklich das ich nicht zur Polizei mußte. Das ist jetzt 2 wochen her und nach einigen defekten am Modell und einigen Ersatzteillieferungen hab ich mich entschlossen das Modell wieder zu verkaufen was ich letzten Sonntag auch getan habe. Jetzt schreibt mich aber der ersatzteilieferrant an das ich ihm bitte das modell zuschicken soll da es ihm gestolen wurde. Ich staunte nicht schlecht... wie ihr euch denken könnt... kennt sich jemand mit der rechtslage aus?
      Ich hab guten gewissens gehandelt und bin mir keiner Schuld bewußt..da es sich um ein gebrauchtes modell handelte bestand von meienr seite kein grund zur Sorge.
      Was ich mich auch frage warum der Händler weis das er von der betreffenden person bestolen worden ist und warum er dann so lange wartet mit einer anzeige....
      Es kann aber auch sein das er das modell guten gewissens abgeben hat per Rechnung und nur diese nicht bezahlt wurde...das war aber nicht in erfahrung zu bringen.
      Auf alle Fälle lässt mich sowas immer ein paar jahre altern... weas soll son scheiß?
      Tamiya EXO Six , TRF 419x, Exo Five, Bantam DX8
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    • Bei Nachnahme hat man übrigens das Recht den Inhalt der Sendung zu prüfen.
      Auch wenn es dem Postboten zeitlich meist überhaupt nicht passt.

      Mit dem Ersatzteilhändler habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden.
      Du hast das Modell doch scheinbar nicht bei Ihm gekauft, oder?
      Hat der Ersatzteilhändler Deine persönlichen Daten vom Verkäufer erhalten?
    • nein von mir.... ich hab dort ja für besagtes model teile bestellt...er hat nebengefragt ob ich die sachen von xy habe..ich stimmte zu und siehe da er wollte das modell von mir zurück...ich glaube dem händler schon aber was soll ich jetzt machen außer das ich 2 wochen im besitz des TTech x10 war wobei nichtmal bewiesen ist das es überhaupt das modell war...vieleicht war es auch ein anderes oder der verkäufer hatte 2 ..ich weis es nicht... der Verkäufer ist leider auch nicht mehr zu erreichen!
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    • Bei Nachnahme hat man übrigens das Recht den Inhalt der Sendung zu prüfen.
      Auch wenn es dem Postboten zeitlich meist überhaupt nicht passt.

      Das ist so nicht richtig. Ich habe vorher auch immer gedacht das dies möglich sei und weiß auch, dass diese Auffassung im Netz weit verbreitet ist. Aber weil ich selber schon schlechte erfahrungen machte, habe ich vor kurzen mal eine eMail an die Post geschickt.
      Die Antwort war folgende:
      Nachnahme ist ein Inkassoverfahren. Das heisst: Ihr DHL Paket wird nur an den Empfänger ausgeliefert, wenn er den von Ihnen auf der Sendung angegebenen Nachnahmebetrag zahlt.

      Der Inhalt kann vor der Auslieferung/Bezahlung des Nachnahmebetrages nicht überprüft werden.

      Angesichts dieser Tatsache ist Nachnahme reine Geldverschwendung und nützt lediglich dem Verkäufer. Die Post will erst das Geld bevor man sein Paket bekommt. Und selbst wenn man dieses gleich in der Postfiliale öffnet und feststellt, dass nicht der gewünschte Inhalt drin ist, bekommt man sein Geld nicht von der Postangestellten wieder.
      Ich spreche da aus eigener Erfahrung bei der es auch um eine nicht unerhebliche Summe ging.
    • @ leguan.
      Anwalt nehmen !
      Dann den Händler beweisen lassen, dass das Modell das gestohlene war.
      Wenn dem so ist :roll:

      Dumm ist, dass man an gestohlenen Sachen keinen Eigentumsanspruch hat, sie also zurückgeben muss. Lediglich ein Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer hast Du (Viel Spass, der ist ja nicht mehr zu erreichen).
      Gut für dich, Du hats es ja gutgläubig erworben und auch weiterverkauft !!
      Was will man also von Dir ?
      rausrücken muss es jetzt der Käufer , welcher einen Anspruch gegenüber Dir geltend amchen wird, dann Du wieder gegeüber demjenigen der es Dir verkauft hat und irgendeiner ist dann untergetaucht, also der letzte den man erwischt, der zahlt die Zeche.

      is gemein, is aber so


      Viele Grüße
    • JohannesM schrieb:

      @ leguan.
      Anwalt nehmen !
      Dann den Händler beweisen lassen, dass das Modell das gestohlene war.


      Die Sache mit dem Anwalt ist deswegen so wichtig, falls es zur Anklage wegen Hehlerei kommen sollte. So wie ich die Sache sehen, besteht hier doch das Risiko.

      Gruß Olaf
      wissen ist macht, nix wissen macht nix

      :fahren: :fahren:
      in der garage: emaxx 3905, losi mini-t, trx slash, jamara x18crt
      in der werkstatt:
      im hangar: HGle
    • RaMs3s schrieb:

      Bei Nachnahme hat man übrigens das Recht den Inhalt der Sendung zu prüfen.
      Auch wenn es dem Postboten zeitlich meist überhaupt nicht passt.

      Das ist so nicht richtig. Ich habe vorher auch immer gedacht das dies möglich sei und weiß auch, dass diese Auffassung im Netz weit verbreitet ist. Aber weil ich selber schon schlechte erfahrungen machte, habe ich vor kurzen mal eine eMail an die Post geschickt.
      Die Antwort war folgende:[quote:a10a3]Nachnahme ist ein Inkassoverfahren. Das heisst: Ihr DHL Paket wird nur an den Empfänger ausgeliefert, wenn er den von Ihnen auf der Sendung angegebenen Nachnahmebetrag zahlt.

      Der Inhalt kann vor der Auslieferung/Bezahlung des Nachnahmebetrages nicht überprüft werden.

      Angesichts dieser Tatsache ist Nachnahme reine Geldverschwendung und nützt lediglich dem Verkäufer. Die Post will erst das Geld bevor man sein Paket bekommt. Und selbst wenn man dieses gleich in der Postfiliale öffnet und feststellt, dass nicht der gewünschte Inhalt drin ist, bekommt man sein Geld nicht von der Postangestellten wieder.
      Ich spreche da aus eigener Erfahrung bei der es auch um eine nicht unerhebliche Summe ging.[/quote:a10a3]

      Ich sehe nur einen Vorteil be Nchnahme und das ist dass man nur bezahlt wenn man auch das Paket hat. Bei Vorauskasse zahlt man bekommt aber u.U. gar nichts. Natürlich ht man immer noch das Risiko, dass im Paket nicht die gewünchte Ware ist.